28.03.2024
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OFD Karlsruhe informiert über Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung15.05.2020 In einer aktuellen Mitteilung gibt die OFD Karlsruhe "Informationen zum Thema Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" zu folgenden Punkten: Grundsatz der Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 Satz 1 AO) - Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht aus Zumutbarkeitsgründen (§ 146 Abs. 1 Satz 3 und 4 AO) - Einsatz von offenen Ladenkassen - Einsatz elektronischer Registrierkassen- - Verfahrensdokumentation -Datenzugriffsrecht - Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen - Kassensicherungsverordnung - Kassen-Nachschau (§ 146b AO) - Folgen von Mängeln.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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