06.11.2024
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Ausblick auf die Einführung eines elektronischen Meldesystems10.10.2022 Im Koalitionsvertrag 2021 ist als Ziel formuliert, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung noch intensiver zu bekämpfen. Die Betrugsanfälligkeit der Umsatzsbesteuerung soll durch die schnellstmögliche Einführung eines bundesweiten elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen gesenkt werden. In seinem Monatsbericht vom September 2022 gibt das BMF erste Hinweise zur Einführung eines elektronischen Systems zur transaktionsbezogenen Meldung von Umsätzen in Echtzeit.EU-Vorhaben"Die Europäische Kommission hat angekündigt, noch in diesem Jahr einen Richtlinienvorschlag mit dem Arbeitstitel „VAT in the digital age" (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) vorzulegen, mit dem der Rechtsrahmen für die Mehrwertbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels weiterentwickelt werden soll. Das BMF erwartet, dass dieses Rechtsetzungspaket nicht nur Regelungen für ein europäisches System zur Meldung von grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Umsätzen, sondern auch Eckpunkte für die Meldung rein nationaler Transaktionen enthalten wird. Harmonisierte Regelungen sind notwendig, um einen reibungslosen Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten und administrative Belastungen der Wirtschaft, die durch die Einführung eines Meldesystems entstehen werden, zu begrenzen. Dies gilt aus unserer Sicht insbesondere für die Verwendung möglichst einheitlicher Formate für die elektronische Rechnung und für den Einsatz einheitlicher Systeme im nationalen und grenzüberschreitenden Bereich." Rahmen des Konzeptes"Gemeinsam mit den Ländern erarbeiten wir derzeit ein Konzept für die Einrichtung eines Meldesystems in Deutschland. Dabei stehen wir auch im bilateralen Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten, die entsprechende Systeme national eingeführt haben (z. B. Italien) oder dies in nächster Zeit realisieren werden (z. B. Frankreich). Die Erhebung von Daten in einem möglichst zeitnahen Zusammenhang mit der Ausführung des Umsatzes ist für die Betrugsbekämpfung von großer Bedeutung. Deshalb konzentrieren wir uns auf die Meldung von Umsätzen in Echtzeit, dies allerdings – jedenfalls zu Beginn – begrenzt auf Rechnungen zwischen zwei Unternehmen (Business-to-Business, B2B). Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich wird wesentlicher Bestandteil des transaktionsbasierten Meldesystems sein. Zur Reduzierung bürokratischer Lasten werden wir dabei anstreben, bekannte Standards wie die EU-Norm EN-16931 vorzugeben, die z. B. im Bereich der öffentlichen Verwaltung bereits zur Anwendung kommt." Nutzung der Daten"Ein besonderes Augenmerk werden wir bei der Erarbeitung des Konzepts auf die Frage legen, wie wir die erhebliche Datenmenge sinnvoll für das Ziel der noch effektiveren Betrugsbekämpfung nutzen und auswerten können. Allein für den B2B-Bereich liegen die Schätzungen bei jährlich circa zwei bis drei Milliarden ausgestellten Rechnungen." Reduzierung von Aufwand"Der angekündigte Legislativvorschlag der Europäischen Kommission wird weitreichende Auswirkungen auf die mögliche Ausgestaltung eines nationalen Verfahrens haben. Daher werden wir den Legislativvorschlag insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vermeidung von Doppelentwicklungen und von mehrmaligem Umstellungsaufwand für die Wirtschaft und auch die Verwaltung in unsere weiteren Überlegungen einbeziehen. Umgekehrt werden wir die im Rahmen unserer Arbeiten mit den Ländern gewonnenen Erkenntnisse in die Beratungen des Richtlinienvorschlags einbringen." Weiteres Vorgehen"Unter Einbeziehung der Entwicklungen auf EU-Ebene werden wir die Arbeiten für die Einführung eines transaktionsbezogenen und echtzeitbasierten Meldesystems konsequent fortsetzen und Beschleunigungsmöglichkeiten für die Umsetzung prüfen. Wir werden zeitnah die ersten Schritte gehen, um die Unternehmen in Deutschland auf die bevorstehende Pflicht zur Datenübermittlung an die Finanzverwaltung vorzubereiten. Gemeinsam mit den Ländern sorgen wir dafür, dass die Finanzverwaltung künftig Rechnungsdaten der Unternehmen entgegennehmen und verarbeiten kann. Nach Realisierung des Vorhabens werden der Verwaltung aktuellere und detailliertere Informationen zu den von Unternehmen ausgeführten Umsätzen im B2B-Bereich vorliegen. Die Daten gilt es für die Betrugsbekämpfung unter Nutzung moderner technischer Verfahren zu analysieren. Gleichzeitig wird aber auch zu prüfen sein, wie wir die gewonnenen Informationen zur Reduzierung bestehender bürokratischer Lasten für die Wirtschaft nutzen können." © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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