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Landesamt für Steuern Niedersachsen

Information für Unternehmen der Bargeldbranche, die ein Kassensystem einsetzen (Landesamt für Steuern Niedersachsen)

11.12.2019

Mit Ablauf des 31. März 2021 muss jedes Kassensystem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Das Schreibendes Landesamts für Steuern Niedersachsen informiert über die geltenden gesetzlichen Anforderungen und eine Erleichterungsregelung (§ 148 AO). Es gibt Antworten auf die Fragen: Welche Angaben müssen in einem Antrag auf Fristverlängerung enthalten sein? Welche weitere Anforderung gelten für die Inanspruchnahme der Erleichterungsregelung?

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Information für Unternehmen der Bargeldbranche, die ein Kassensystem einsetzen

18.03.2024

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