18.03.2024
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Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Außenprüfungen31.08.2022 Das Bundeskabinett hat am 24.8.2022 den Regierungsentwurf für ein Gesetz mit Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen beschlossen. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Im Vordergrund soll dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen stehen. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden, sollen die Außenprüfer Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen. Durch die neuen Mitwirkungspflichten soll zudem gewährleistet werden, dass dem verfassungsrechtlichen Verifikationsgebot weiter Rechnung getragen wird.Insbesondere mit den folgenden Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für Außenprüfungen modernisiert werden:
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