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Gesetzentwurf zur Beschleunigung von Außenprüfungen

31.08.2022

Das Bundeskabinett hat am 24.8.2022 den Regierungsentwurf für ein Gesetz mit Regelungen zur Beschleunigung von Außenprüfungen beschlossen. Außenprüfungen sollen künftig früher begonnen und abgeschlossen werden. Im Vordergrund soll dabei die Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen stehen. Während von den Steuerpflichtigen insbesondere erweiterte Mitwirkungspflichten gefordert werden, sollen die Außenprüfer Prüfungsschwerpunkte benennen sowie Zwischengespräche führen. Durch die neuen Mitwirkungspflichten soll zudem gewährleistet werden, dass dem verfassungsrechtlichen Verifikationsgebot weiter Rechnung getragen wird.

Insbesondere mit den folgenden Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen für Außenprüfungen modernisiert werden:

  • Begrenzung der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO) für außengeprüfte Unternehmen,
  • zeitnahe Rechtssicherheit durch die Einführung eines bindenden Teilabschlusses (§ 180 Abs. 1a AO),
  • Neuregelung der Mitwirkungspflichten (§ 90 AO),
  • Einführung eines neuen Sanktionssystems bei Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO), das für alle Außenprüfungen gilt,
  • Festlegung von Prüfungsschwerpunkten (§ 197 Abs. 3 und 4 AO),
  • Vereinbarung von Zwischengesprächen (§ 199 Abs. 2 AO),
  • Ermöglichung elektronischer Verhandlungen und Besprechungen (§§ 201 Abs. 1, 146 Abs. 2a und 2b AO).

 

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02.10.2024

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