08.03.2023
|
Ort der AußenprüfungErlass des Finanzministeriums des Landes Schleswig-Holstein vom 20.04.2011 - VI 326 - S 0406 - 008 -
09.08.2011 Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat die in 2010 durchgeführten Betriebsprüfungen ausgewertet und festgestellt, dass sich die Auswahl des Prüfungsortes nicht immer an der gesetzlich vorgegebenen Regelung orientiert. Die Finanzämter sind daher angewiesen worden, künftig verstärkt darauf zu achten, dass die Regelung in § 6 Satz 3 BpO eine Ausnahme darstellt und ausdrücklich nur in Betracht kommt, wenn eine Durchführung der Außenprüfung weder in den Geschäftsräumen noch in den Wohnräumen des Steuerpflichtigen oder an Amtsstelle möglich ist.© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorial20 Jahre „Forum Elektronische Steuerprüfung“ RechtsprechungBeitrittsaufforderung des BFH an das BMF: BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage Verfahrens- dokumentation-CommunityWarum tun wir uns mit dem Begriff Verfahrensdokumentation so schwer? (IT-)ManagementIT-Grundschutz-Kompendium Edition 2023 erschienen Aus der FinanzverwaltungBremen will anonymes Hinweisgeberprotal für Steuerbetrug einrichten LiteraturEinzelfragen der Betriebsprüfung (Thomas Kaligin) RechtsprechungBFH zur Erweiterung einer Anschlussprüfung LiteraturVerrechnungspreisdokumentation (Michael Puls, Sven Kluge) LiteraturAls Steuerfahnderin auf der Spur des Geldes (Birgit E. Orths) RegelungsvorhabenEU-Kommission schlägt Meldesystem für grenzüberschreitende Umsätze vor RechtsprechungVoraussetzungen für den Übergang zur Außenprüfung bei einer Kassen-Nachschau Partner-PortalVeranstalter |
08.03.2023