Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2020 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrales Prüffeld der Finanzämter ist die „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG". Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.