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Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 in NRW

15.03.2018

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2018 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrale Prüffelder sind „Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen", „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG" sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.

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Prüffelder für das Kalenderjahr 2018 in NRW

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