Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2017 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrale Prüffelder sind „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG" sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.