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Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 in NRW

23.03.2017

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2017 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrale Prüffelder sind „Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG" sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.

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Prüffelder für das Kalenderjahr 2017 in NRW

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