Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat für das Kalenderjahr 2014 die Prüffelder bekannt gemacht. Zentrale Prüffelder sind die Vermietung und Verpachtung im Erstjahr“ sowie die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften (§ 8b KStG)“. Für die dezentralen Prüffelder wurde eine Liste veröffentlicht.