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FAQ zur Einführung der verpflichtenden E-Rechnung
05.11.2025
Das BMF hat Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025 veröffentlicht. Die FAQ basieren auf den detaillierten BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 und 15. Oktober 2025.
Fragen
1. Warum wird die verpflichtende E‑Rechnung eingeführt? 2. Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen? 3. Was ist ein „inländisches Unternehmen"? 4. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung? 4a. Wie ist das Verhältnis zwischen den Vorschriften im B2B- und im B2G-Bereich? 5. Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E‑Rechnung? 6. Brauchen Unternehmen eine Leitweg‑ID? 7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig? 7a. Umfang einer E-Rechnung 8. Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden? 9. In welchem Umfang muss eine E‑Rechnung eine elektronische Verarbeitung ermöglichen? 10. Müssen E‑Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden? 11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E‑Rechnung? 12. Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E‑Rechnungen? 12a. Welche Möglichkeiten bestehen, eine empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen? 13. Wie muss eine E-Rechnung aufbewahrt werden? 14. Wie kann eine E‑Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden? 15. Wohin kann ich mich bei Fragen zur Norm EN 16931 wenden oder Hinweise für deren Überarbeitung melden? 16. Wo finde ich weitere Informationen zur E-Rechnung?
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