08.09.2023
|
Übergangsregelung für den Einsatz der TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen D-TRUST TSE-ModulBMF-Schreiben vom 13. Oktober 2022, IV A 4 - S 0319/20/10002 :009 -13.10.2022 Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 13.10.2022 in einem Schreiben mitgeteilt: Obwohl die TSE ab dem 8. Januar 2023 nicht mehr zertifiziert ist, kann die bisher verwendete nicht mehr zertifizierte TSE bis zum 31. Juli 2023 weitergenutzt werden, wenn Steuerpflichtige die TSE Version 1 der Firma cv cryptovision GmbH, vertrieben unter dem Namen DTRUST TSE-Modul, vor dem 7. Juli 2022 erworben und eingebaut haben. Für den Zeitraum der Weiternutzung werden keine nachteiligen Folgen, allein aus der fehlenden Zertifizierung der TSE gezogen.© Copyright Compario 2023, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialBald verkürzte Aufbewahrungsfristen? Aus dem BMFAutomationsgestützte quantitative Prüfungsmethoden in der steuerlichen Außenprüfung Aus dem BMFAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2022 Aus der FinanzverwaltungNeues Landesamt gegen Finanzkriminalität geht in NRW an den Start Aus der FinanzverwaltungÜber 1,2 Milliarden Euro Mehrergebnis durch Betriebsprüfung und Steuerfahndung in Hessen LiteraturFinanzethik und Steuergerechtigkeit (Markus Meinzer, Manfred Pohl) Aus dem BMFNeufassung des Anwendungserlasses zu § 146a AO Aus der FinanzverwaltungSteuerfahndung Hamburg fragte Umsätze von 56.000 Airbnb-Anbietern ab Aus der BundesregierungEntwicklungen beim Steuervollzug 2022 Verfahrens- dokumentation-CommunityWer ist für die einzelnen Bestandteile einer Verfahrensdokumentation zuständig? Partner-PortalVeranstalter |
08.09.2023