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Baden-Württemberg

SteuerCloud@BW kommt flächendeckend

21.02.2022

Von Ende Februar 2022 an steht in der baden-württembergischen Steuerverwaltung die neue Datenaustauschplattform SteuerCloud@BW flächendeckend zur Verfügung. Damit können Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie Steuerberaterinnen und -berater große Datenmengen über eine sichere Verbindung mit der Steuerverwaltung austauschen - unabhängig von Hardware oder Betriebssystemen.

Digitalisierung der Steuer- und Finanzverwaltung

Finanzminister Dr. Bayaz: „Die Digitalisierung der Steuer- und Finanzverwaltung ist eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben - und das nicht erst seit der Pandemie. Eine weitere Etappe auf dem Weg zum ,Finanzamt der Zukunftʻ haben wir nun mit der SteuerCloud@BW geschafft. Die Plattform funktioniert ortsunabhängig, schnell, bürgerfreundlich und vor allem sicher. Damit treiben wir die Digitalisierung der Finanzämter weiter voran.“

Die SteuerCloud@BW ist zunächst als Pilotprojekt von verschiedenen Finanzämtern gemeinsam mit Steuerberaterinnen und Steuerberatern getestet worden. Nun kann die Austauschplattform bei der Betriebsprüfung, der Lohnsteuer-Außenprüfung, der Umsatzsteuer-Prüfung, der Steuerfahndung sowie den Straf- und Bußgeldsachenstellen flächendeckend eingesetzt werden. Sie dient dazu, den Transfer großer Datenmengen zu vereinfachen - zum Beispiel, wenn bei einer Außenprüfung oder einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren Informationen der Finanz- und Lohnbuchhaltung übermittelt werden müssen.

Betrieben wird die SteuerCloud@BW im Rechenzentrum der Steuerverwaltung Baden-Württemberg. Dadurch erfüllt sie die besonderen Anforderungen an das Steuergeheimnis, den Datenschutz und die Datensicherheit.

ELSTER weiterhin wichtig

Anträge, Rechtsbehelfe oder sonstige Schreiben werden weiterhin nur als Postsendungen und über ELSTER oder die (elektronischen) Postfächer der Finanzämter entgegengenommen, die SteuerCloud@BW ist hierfür nicht vorgesehen.

(Presseinformation des des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 21.02.2022)

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