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Baden-Württemberg

Erste Evaluation des anonymen Hinweisgeberportals in Baden-Württemberg

07.09.2021

Die Zahl an anonymen Hinweisen auf möglichen Steuerbetrug ist durch das in Baden-Württemberg im Sommer 2021 gestartete anonyme Hinweisgeberportal gestiegen. Das ist das Ergebnis einer ersten Evaluation durch die Steuerverwaltung. Allerdings ist kein relevanter Anstieg falscher oder offensichtlich unbegründeter Hinweise zu verzeichnen. Die Qualität der Hinweise, die über das digitale Portal eingehen, ist ähnlich wie bei den analogen Hinweisen. Insgesamt hat die Aufmerksamkeit für das Thema Steuerbetrug zu mehr Hinweisen geführt.

Finanzminister Dr. Bayaz:Das Hinweisgeberportal ist offensichtlich kein Portal für Denunziationen. Allerdings ist auch die Qualität der Hinweise noch nicht so hoch wie erhofft. Aber schon ein richtiger Hinweis allein unter Hunderten kann Hundertausende Euro an hinterzogenen Steuern einbringen. Das Instrument des anonymen Hinweises ist also grundsätzlich richtig und wichtig beim Kampf gegen Steuerbetrug und für mehr Steuergerechtigkeit. Es lohnt sich deshalb offline wie online."

Zentrale Ergebnisse der Evaluation

Eingegangene Hinweise zwischen August 2021 und Februar 2022*: 2.608

Eingeleitete Strafverfahren der Steuerfahndung: 12

Eingeleitete Strafverfahren der Strafsachen- und Bußgeldstellen: 11

*Inhaltslose Hinweise wurden dabei nicht mitgezählt.

Im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022 wurden bei circa ein Prozent der Hinweise Strafverfahren bei den Steuerfahndungs- und Straf- und Bußgeldsachenstellen eingeleitet. Aufgrund der Vielzahl unseriöser Hinweise zu Beginn wurden die Monate August und September nicht in die Auswertung einbezogen.

Anonyme Hinweise außerhalb des Hinweisgeberportals

Im Zeitraum August 2021 bis Februar 2022: 402

Eingeleitete Strafverfahren der Steuerfahndung: 11

Eingeleitete Strafverfahren der Strafsachen- und Bußgeldstellen: 12

Strafrechtliche Verwertungsquote von 6,7 Prozent

Die strafrechtliche Verwertungsquote liegt hier bei gut 6,7 Prozent, ebenfalls im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022.

Daraus folgt allerdings nicht unmittelbar, dass die Qualität der Online-Hinweise geringer ist. Nicht jeder brauchbare Hinweis führt zur Einleitung eines Strafverfahrens. Oft werden die Hinweise an die zuständigen Außenprüfungsdienste der Finanzämter weitergeleitet. Nach erfolgter strafrechtlicher Prüfungen können auch rein steuerliche Ermittlungen aufgenommen werden. Solche Fälle fließen in die Verwertungsquote nicht ein, ebenso nicht Hinweise, die den Zuständigkeitsbereich des Zolls oder der Polizei betreffen.

Anonymes Hinweisgeberportal Baden-Württemberg

Seit Jahren ist es in allen Bundesländern möglich, anonyme Hinweise auf möglichen Steuerbetrug telefonisch, per Mail oder Brief zu geben. Ende August hat Baden-Württemberg ein Portal online gestellt, auf dem solche anonymen Hinweise auch digital abgegeben werden können. Gleichzeitig soll das Portal die Kommunikation bei Nachfragen ermöglichen.

(Presseinformation des des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 18.03.2022)

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02.10.2024

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