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Staatenliste für automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen veröffentlicht

BMF-Schreiben vom 26.06.2019 - IV B 6 - S 1315/13/10021 :052 -

01.07.2019

Nach den Vorgaben des Gesetzes zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen (Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG) werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2019 zwischen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und der zuständigen Behörde des jeweils anderen Staates automatisch ausgetauscht. Die Staatenliste umfasst insgesamt 94 Länder.

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Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG

02.10.2024

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