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Newsletter Ausgabe 2-2015 vom
19. Februar 2015

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Wirbel um Kassensysteme

 

Vor einigen Jahren erzählte mir ein Betriebsprüfer, dass er inkognito eine Messe für den Handel besuchte und sich dort Kassensysteme anschaute. Auf gezielte Nachfrage wurde ihm fast überall bestätigt, dass sich die Systeme selbstverständlich zur Steuerverkürzung manipuliert lassen. Offenbar eine vom jeweiligen Standpersonal routiniert zu beantwortende Standardfrage. Die Antworten könnten sich für die Anbieter nun rächen. Hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz doch jüngst entschieden, dass Hersteller manipulierbarer Kassensysteme persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden haften. Das Urteil dürfte noch für viel Wirbel sorgen. Wer seine Gewinne mithilfe eines Kassensystems künstlich reduziert hat, damit in der Betriebsprüfung aufgeflogen ist und nun kräftig Steuern nachzahlen muss, der wird leicht versucht sein, einen Teil der Nachforderung des Fiskus an den Hersteller seines Kassensystems weiterzureichen. In dessen Haut möchte ich nicht stecken. Die augenzwinkernde Komplizenschaft zwischen Anbieter und Kunde war über Jahre prägend für den Markt für Kassensysteme. Nun treibt die Rechtsprechung einen Keil zwischen beide. Die neue Haftung der Hersteller könnte in der Praxis allerdings schnell beschränkt sein, denn nur von einem solventen Hersteller ist vom Steuersünder etwas zu holen.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Hersteller manipulierbarer Kassensysteme haften persönlich für hinterzogene Steuern ihrer Kunden

In einem Eilverfahren hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass der Geschäftsführer einer Firma, die Kassensysteme nebst Manipulationssoftware herstellt und vertreibt, für die Steuern haftet, die ein Kunde (im konkreten Fall der Inhaber eines Eiscafés) hinterzogen hat (rund 1,6 Mio Euro).

Rechtsprechung: Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung

Das Niedersächsische Finanzgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob - und ggfs. unter welchen Bedingungen - einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Im Streitfall war die Steuernummer des Leistenden nachträglich ergänzt worden.

Elektronische Rechnungen: Umfrage zur Bearbeitung und Archivierung elektronischer Rechnungen: Wie läuft es in der Praxis wirklich?

Mit einer aktuellen Befragung im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) will der eBusiness-Lotse Ostbayern ermitteln, wie die Rechnungsabwicklung derzeit bei den Unternehmen abläuft. Unternehmen können bis zum 1. März 2015 an der Umfrage teilnehmen.

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO): Anpassung an GoBD

Der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) wurde an die GoBD angepasst, insbesondere auch die im Kontext der elektronischen Steuerprüfung relevanten Passagen zu §146 und §147 der Abgabenordnung (AO).

(IT-)Management: BSI veröffentlicht Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat den Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2014 veröffentlicht. Der Bericht beschreibt und analysiert die aktuelle IT-Landschaft, die Ursachen von Cyber-Angriffen sowie die verwendeten Angriffsmittel und -methoden, auch anhand konkreter Beispiele und Vorfälle. Daraus abgeleitet thematisiert der Lagebericht des BSI einige Lösungsansätze und konkrete Maßnahmenbereiche zur Verbesserung der IT-Sicherheit in Deutschland.

Literatur: Aufklärung von Compliance-Verstößen (Lena Rudkowski)

Das Buch bietet einen Überblick über praxisrelevante rechtliche Fragen im Zusammenhang mit Compliance-Verstößen. Von Routinekontrollen bis zum Ernstfall der Ermittlungen gegen Unternehmensangehörige wird dargestellt, wie Unternehmen das Verhalten Ihrer Mitarbeiter kontrollieren, ohne dabei selbst rechtliche Grenzen zu übertreten. Damit dient das Werk als Leitfaden für Compliance-Beauftragte und Führungskräfte, die einen angemessenen Ausgleich zwischen Compliance und Arbeitnehmerrechten finden müssen.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* CeBIT (Deutsche Messe): 16.-20.03.2015 Hannover

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 17.03.-20.03. Berlin, 21.04.-24.04. Frankfurt

* SAP-Datenanalyse mit Software-Lösungen von Audicon (Audicon): 29.04. Düsseldorf

DATEV: CeBIT 2015

Auch 2015 ist der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung aus dem Hause DATEV wieder mit einem eigenen Standbereich auf der CeBIT. Vom 16. bis 20. März können Sie sich am DATEV-Messestand in Halle 2, Stand A54 zum Produktangebot für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie für deren Mandanten aus den Bereichen Abschlussprüfung, Abschlusserstellung, digitale Datenanalyse und Konsolidierung informieren.

Audicon: Praktikerseminare rund um das Thema Datenanalyse

Unternehmen müssen sich in der heutigen Zeit immer neuen Herausforderungen stellen. So machen immer größere und komplexer werdende Datenmengen einen schnellen, umfassenden Einblick in die Geschäftsprozesse schwierig. Praktikerseminare von Audicon zeigen, wie Datenanalyse als ganzheitlicher Unternehmensprozess zur Prozessoptimierung und Verbesserung der geschäftlichen Abläufe einzusetzen ist. Aktuell haben wir für verschiedene Praktikerseminare noch Plätze frei – melden Sie sich gleich an!

GISA: Wege zur Historisierung der Stammdaten

Der Grundsatz der Unveränderbarkeit bzw. der Protokollierung von Änderungen kaufmännischer Daten ist ein wesentlicher Bestandteil der ordnungsgemäßen Buchführung. Neben dem klassischen Radierverbot für Buchhaltungsbelege greift dieser Grundsatz auch für die Stammdaten, die zu den entsprechenden Belegen gehören. Informationen und Hilfestellungen zur Lokalisierung und Bereitstellung steuerrelevanter Stammdaten erhalten Sie beim Competence Center IT-Compliance der GISA.

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