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Von der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung

Editorial des Email-Newsletters 03-2024 vom 28.03.2024

28.03.2024

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Seit über zwanzig Jahren kennen wir die Datenträgerüberlassung, den Z3-Zugriff der Finanzverwaltung auf die steuerlich relevanten Daten eines Unternehmens bei einer Außenprüfung. Nach der jüngsten Aktualisierung der GoBD müssen wir uns hier begrifflich etwas umgewöhnen. Einmal wurde aus der Finanzverwaltung die Finanzbehörde. Und bei der Überlassung wurden aus dem Datenträger schlicht Daten. Wer hat heute noch einen CD-Brenner im PC, mit dem er einen Datenträger bespielen könnte? Im Kern geht es ja darum, dem Prüfer einen Satz strukturierter Daten zur Verfügung zu stellen. Und das kann im Cloudzeitalter auch eine Datenaustauschplattform sein.

Ihr Gerhard Schmidt

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Von der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung

28.03.2024

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