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Newsletter Ausgabe 1-2013 vom
25. Januar 2013

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Findiger Betriebsprüfer

 

Damit hatte der Gebrauchtwagenhändler aus dem Emsland wohl am wenigsten gerechnet. Dass ausgerechnet der Betriebsprüfer seinen Tachometermanipulationen auf die Schliche kommt. Dem Finanzbeamten fiel auf, dass viele Wagen beim Verkauf weniger Kilometer auf dem Tacho hatten als beim Einkauf. Um rund 140 Fälle soll es sich handeln. Ob der Prüfer die Ungereimtheiten in den Unterlagen des Händlers mit seiner Datenanalysesoftware aufgespürt hat? Wohl kaum. Die Tachometerstände von Gebrauchtwagen haben schließlich keine unmittelbare steuerliche Relevanz und liefern kein nahe liegendes Prüfszenario. Da kamen wohl eher die Erfahrung und der richtige Riecher des Prüfers zum Tragen. Obwohl: Wenn die Schätzungen von Polizei und ADAC richtig sind, dass landesweit jährlich ein wirtschaftlicher Schaden von etwa sechs Milliarden Euro entsteht durch Manipulation der Gebrauchtwagenhändler am Tachometer und Kilometerstand, dann wäre das doch ein sinnvoller Anwendungsfall für Datenanalysesoftware.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Verzögerungsgeld: Ermessensausübung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Der BFH entschied am 28.08.2012: Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist auch bei der Entscheidung, ob gegenüber dem Steuerpflichtigen ein Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2b AO in Höhe von mindestens 2.500 EUR festgesetzt wird, zu beachten. Hiernach ist es dem FA verwehrt, im Rahmen der Ausübung seines sog. Entschließungsermessens von einer Vorprägung in dem Sinne auszugehen, dass jede Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO) --unabhängig davon, ob den Steuerpflichtigen ein Schuldvorwurf trifft-- grundsätzlich zur Festsetzung eines Verzögerungsgelds führt. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz schließt es ferner aus, dass das FA der Ausübung seines Entschließungsermessens die Summe (Bündel) der Pflichtverletzungen zugrunde legt, bei der anschließenden Ermessensentscheidung dazu, ob es --im nämlichen Fall-- angemessen und zumutbar ist, den Mindestsatz zu überschreiten (sog. Auswahlermessen), hingegen auf die einzelne Pflichtverletzung abstellt und diese jeweils --ohne weitere die Gesamtheit der Verstöße betreffende Erwägungen-- in Höhe von 2.500 EUR (Mindestsatz) sanktioniert

Literatur: Steuersicher archivieren (Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller)

Das Werk aus dem Springer Gabler Verlag ist in zweiter Ausgabe erschienenen.  Es wurde der aktuellen Rechtslage angepasst, insbesondere bei den veränderten Bestimmungen zu elektronischen Rechnungen. Weitere Änderungen sind Empfehlungen zur Dokumentation bei Bargeschäften, Best practice zum Farbscannen, Umgang mit Bearbeitungs-Vermerken und „Kopie"-Kennzeichen, Regelungen für die Aufbewahrung im Ausland, Aktualisierung der Übersichten an relevanten Verordnungen und Urteilen sowie die Aktualisierung der Marktübersicht der DMS-Anbieter.

Literatur: Private IT-Forensik und private Ermittlungen, zwei Seiten einer Medaille? (Raoul Kirmes)

Die Bekämpfung von Straftaten wird gemeinhin als staatliche Aufgabe begriffen. Aus dieser Perspektive ist die IT-Forensik zunächst ein Teilgebiet der Kriminaltechnik, das dem Regime des öffentlichen Rechts und insbesondere dem Polizei- und Strafverfahrensrecht unterliegt. Wie keine andere forensische Wissenschaft hat jedoch die IT-Forensik das Interesse privater Anbieter geweckt, und so werden in großem Umfang forensische Untersuchungen von Privaten erbracht. Vor diesem Hintergrund analysiert die Arbeit aus dem EUL Verlag das legale Betätigungsfeld für private IT-Forensik.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* CeBIT 2013  (Deutsche Messe):  05.-09.03. Hannover

Audicon: Schwachstellen in Daten ermitteln: neuer Erfahrungsbericht zu IDEA und AIS TaxAudit Professional

Die im Jahr 2011 durchgeführten Betriebsprüfungen brachten der Finanzverwaltung zusätzliche Einnahmen von 16,3 Mrd. Euro - so das Ergebnis der vor kurzem veröffentlichten Betriebsprüfungsstatistik des Bundesministeriums der Finanzen. Das Mehrergebnis verdeutlicht vor allem eines: Unternehmen können sich der digitalen Prüfung ihrer Daten nicht verschließen. Ein neuer Erfahrungsbericht zeigt jetzt, wie mithilfe der Audicon Software-Lösungen IDEA und AIS TaxAudit Professional Schwachstellen in Unternehmensdaten schnell und einfach aufgedeckt werden.

DATEV: Der DATEV Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung auf der CeBIT 2013

Vom 5. bis 9. März 2013 ist es wieder soweit. Die CeBIT in Hannover gibt als weltgrößte Messe für Bürokommunikation und IT Einblicke in den aktuellen Stand der Technik, Trends und Visionen.
Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung ist auf dem DATEV-Messestand in Halle 2, Stand A54 mit insgesamt fünf Arbeitsplätzen präsent. Gezeigt wird das umfangreiche Produktangebot für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie für deren Mandanten aus den Bereichen Jahresabschlussprüfung, Jahresabschlusserstellung, digitale Datenanalyse, Betriebsprüfung und  Konsolidierung.

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