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Newsletter Ausgabe 12-2010 vom
10. Dezember 2010

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Unmittelbarer Datenzugriff künftig auch bei Umsatzsteuernachschau

 

Heftig wurde diskutiert und spekuliert, was aus dem Gesetzentwurf des BMF zur Änderung der Vorschriften für elektronische Rechnungen herausgelesen werden kann, insbesondere welche Verfahren zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts einer Rechnung in Zukunft neben der qualifizierten elektronischen Signatur und EDI noch möglich sein sollen. Nun gilt auch für diesen Entwurf des Finanzministers das "Struck'sche Gesetz", wonach kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es hineinkommt.

Einer bisher im Trubel der Diskussion ziemlich unbeachteten Passage des Entwurfs wird wohl auch das "Struck'sche Gesetz" nichts anhaben können. Sie erlaubt künftig auch bei der Umsatzsteuernachschau den unmittelbarer Datenzugriff: "Wurden die ... Unterlagen mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt, können die mit der Umsatzsteuer-Nachschau betrauten Amtsträger auf Verlangen die gespeicherten Daten einsehen und das Datenverarbeitungssystem nutzen. Dies gilt auch für elektronische Rechnungen ... ." Schon bisher heißt es in § 27b des UStG: "Zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung der Umsatzsteuer können die damit betrauten Amtsträger der Finanzbehörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausüben, während der Geschäfts- und Arbeitszeiten betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können (Umsatzsteuer-Nachschau)."

Der Mitarbeiter des Finanzamtes klingelt und setzt sich Minuten später im Unternehmen direkt an das Buchführungs- oder Warenwirtschaftssystem in dem Bewusstsein, dass es für ihn kein Verwertungsverbot für freiwillig überlassene Daten gibt und er beim leisesten Verdacht sofort zu einer Umsatzsteuersonderprüfung übergehen kann. So das künftige Szenario einer Umsatzsteuernachschau.

Besteht bei einer Außenprüfung ausreichend Zeit, dem Prüfer einen IT-Arbeitsplatz einzurichten mit exakt justierten Zugriffsrechten, über die er wirklich nur an die Daten und Dokumente herankommt, an die er darf, so bleibt bei einer Umsatzsteuernachschau keine Vorbereitungszeit. Da empfiehlt es sich, künftig ständig einen entsprechenden Prüferarbeitsplatz vorzuhalten. Denn die Finanzverwaltung hat schon anklingen lassen, dass sie zu immer mehr Umsatzsteuernachschauen ausrücken und dabei die neuen Datenzugriffsmöglichkeiten kräftig nutzen will. Schöne Aussichten für das neue Jahr. Doch bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung bleiben uns ja mindestens noch sechs Monate, uns darauf vorzubereiten.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen von Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzählern, die zur Erfassung von Geschäftsvorfällen genutzt werden, hat das BMF die Anforderungen an die Aufbewahrung der mit diesen Geräten erfassten digitalen Unterlagen aktualisiert. Die erfassten Daten müssen während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar gemacht werden können und maschinell auswertbar sein. Eine Verdichtung der Daten ist unzulässig. Eine Aufbewahrung in ausgedruckter Form reicht nicht aus.

Aus dem BMF: Entwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Oktober 2010 einem Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht umsetzen soll. Während in der Formulierung des Gesetzestextes ganz allgemein von "anderen Verfahren" zur Gewährleistung der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts die Rede ist (neben Signatur und EDI), wird in der Begründung präzisiert, dass insbesondere auf die Verfahren zurückgegriffen werden kann, die der Unternehmer aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen zum Abgleich der Rechnung mit der Zahlung einsetzt. Erlaubt werden soll der Finanzverwaltung zukünftig ein Datenzugriff bei der Umsatzsteuernachschau. Die Neuregelung soll ab 1. Juli 2011 gelten.

Prüfungspraxis: IDW und IFSt fordern angepasste Rahmenbedingungen für die zeitnahe Betriebsprüfung

In einer gemeinsamen Presseinformation fordern das Institut der Wirtschaftsprüfer und das Institut Finanzen und Steuern den Gesetzgeber auf, die Rahmenbedingungen für eine zeitnahe Betriebsprüfung anzupassen. Bei ihrem Kolloquium in Berlin waren sich die beiden Veranstalter einig, dass nur eine beschleunigte Betriebsprüfung Rechts- und Planungsicherheit für Unternehmen und Staat bringt. Bisher gibt es außerdem unterschiedliche Vorgehensweisen in Finanzverwaltungen der einzelnen Bundesländern.

Rechtsprechung: Zum Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde auf ein digitales Dokumentenmanagementsystem im Rahmen einer Außenprüfung

Die Finanzverwaltung hat das Recht zum unmittelbaren Datenzugriff auf ein Dokumentenmanagementsystem, in dem eingescannte Eingangsrechnungen aufbewahrt werden. So entschied das Finanzgericht Münster am 01.07.2010. Das klagende Unternehmen wollte den Datenzugriff verwehren und die vorzulegenden Rechnungen im Original oder in Kopie zur Verfügung stellen. Außerdem sei eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Dokumenten nicht möglich.

Rechtsprechung: Rückstellbarkeit der Kosten für eine zukünftige Betriebsprüfung bei einem Großbetrieb

Nach dem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 14. Oktober 2010 ist bei einem sogenannten Großbetrieb, der die hierfür von der Finanzverwaltung aufgestellten Kriterien erfüllt, in der Steuerbilanz eine (steuermindernde) Rückstellung zu bilden, die geeignet ist, die Kosten einer künftig zu erwartenden Betriebsprüfung für Veranlagungszeiträume bis zum Bilanzstichtag abzudecken. Dies hat der Senat damit begründet, dass bei Großbetrieben - anders als bei Betrieben anderer Größenklassen - nach Abschluss einer Außenprüfung im Regelfall auch die nachfolgenden Veranlagungszeiträume einer sogenannten Anschlussprüfung unterzogen werden.

Literatur: Elektronische Betriebsprüfung (Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse e. V. (Hrsg.))

Die Finanzverwaltungen rüsten auf – ihr Kenntnisstand über Werkzeuge und Methoden der elektronischen Betriebsprüfung steigt permanent. Damit sind auch Wirtschaftsprüfer und Steuerberater gefordert, ihre Kompetenzen auf dem Gebiet digitaler Prüfungsmethoden auszubauen. Dieses Buch aus dem Erich Schmidt Verlag gibt einen Überblick über den Einsatz der elektronischen Betriebsprüfung und stellt aktuelle Herausforderungen für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung vor:

Literatur: Betriebsprüfung (Rainer Buck und Marcus Klopfer)

Das Werk aus dem Gabler Verlag bündelt den vollständigen Ablauf einer Betriebsprüfung mit allen praxisrelevanten Fragen und dient als wichtiges Nachschlagewerk für den Praktiker. Zahlreiche Checklisten und Übersichten erleichtern die Umsetzung in der Praxis.

Literatur: IT-Sicherheitsstandards und IT-Compliance 2010 (ibi research)

ibi research hat gemeinsam mit dem SecuMedia Verlag und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Studie über IT-Sicherheitsstandards und IT-Compliance durchgeführt. Die Zielsetzung der Studie bestand darin, den Status quo und Entwicklungstendenzen hinsichtlich IT-Sicherheitsstandards und IT-Compliance aufzuzeigen. Hierbei wurden die Umsetzung relevanter IT-Compliance Anforderungen sowie die Verwendung und Verbreitung von Standards bzw. IT-Frameworks ermittelt. Zudem wurden Verbesserungspotenziale und Wünsche vonseiten der Anwender aufgedeckt sowie Schwächen von Softwarelösungen dargestellt. Die Studie zählt zu einer der größten ihrer Art.

Veranstaltungen: Rückblick: Compliance und Risk - 6. Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse 2020 (Gerhard Schmidt)

Ein auf den ersten Blick erstaunliches und mutiges Tagungskonzept. Ein Veranstalter, der sich der digitalen Datenanalyse verschrieben hat, hatte für seine inzwischen sechste Jahresveranstaltung am 3. und 4. Dezember 2010 ein Programm zusammengestellt, in dem die digitale Datenanalyse eigentlich nur am Rande vorkam. Während der Vorträge wurde dann immer klarer, worum es dem "Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse" ging: zu verorten, wo im Kontext von Compliance und Risk die digitale Datenanalyse ihre Stärken am besten entfalten kann.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Die Jahresversion 2011 der DATEV Arbeitspapiere des Referenzmodells (DATEV): 18.01. Düsseldorf, 19.01. Kamen, 20.01. Dresden, 21.01. Leipzig, 25.01. Köln, 26.01. Raunheim, 27.01. München, 28.01. Nürnberg, 01.02. Kassel
* Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung (ZEW): 16.03. Mannheim

Audicon: Tipps und Tricks zu AuditSolutions

Die monatlichen Tipps und Tricks zu den Software-Lösungen IDEA und AIS TaxAudit bieten seit langem praktische Hilfe im Arbeitsalltag. Jetzt gibt es diese Tipps und Tricks auch für die Software-Lösung AuditSolutions. Die Schritt- für-Schritt-Anleitungen unterstützen Anwender ab sofort bei der Durchführung unterschiedlicher Prüfungsaktionen in AuditSolutions, der führenden Software-Lösung für prüfende Berufe.

DATEV: Workshop "Neue Dokumentvorlagen zur Jahresabschlusserstellung nach BStBK 4/2010 und IDW S 7"

Die neuen Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer im April diesen Jahres und des IDW S7 im November 2009 haben viele grundlegende Änderungen mit sich gebracht, die auch die Erstellung von Jahresabschlüssen beeinflussen. Damit Sie als Anwender von DATEV Bilanzbericht classic/comfort oder DATEV Abschlussprüfung compact/classic/comfort gut auf diese Veränderung vorbereitet sind, unterstützt Sie DATEV mit den neuen Berichtsvorlagen nach BStBK 4/2010 sowie nach IDW S 7. Wie Sie diese neue Berichtsvorlagen in Ihrem Alltag anwenden und welche rechtlichen Änderungen sich durch die neuen Grundsätze - Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater (BStBK 4/2010) sowie den IDW Standard Grundsätze für die Erstellung von Jahresabschlüssen (IDW S 7) - ergeben haben, erfahren Sie auf dem halbtätigen Workshop.

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