Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home  Rechtsprechung

Zum Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde auf ein digitales Dokumentenmanagementsystem im Rahmen einer Außenprüfung

Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 01.07.2010 (6 K 357/10 AO)

08.12.2010

Die Finanzverwaltung hat das Recht zum unmittelbaren Datenzugriff auf ein Dokumentenmanagementsystem, in dem eingescannte Eingangsrechnungen aufbewahrt werden. So entschied das Finanzgericht Münster am 01.07.2010. Das klagende Unternehmen wollte den Datenzugriff verwehren und die vorzulegenden Rechnungen im Original oder in Kopie zur Verfügung stellen. Außerdem sei eine Trennung zwischen steuerlich relevanten und nicht relevanten Dokumenten nicht möglich.

Newsletter
 hier abonnieren
Finanzgericht Münster: Zum Datenzugriffsrecht der Finanzbehörde auf ein digitales Dokumentenmanagementsystem im Rahmen einer Außenprüfung

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS