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Newsletter Ausgabe 5-2009 vom
8. Mai 2009

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Datenscreening per Email-Newsletter

 

Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Osterzeit. Mindestens jeder Zehnte von Ihnen hat ja richtig Osterurlaub gemacht. Das haben Sie mich per Abwesenheitsnotiz jedenfalls wissen lassen, als ich am Gründonnerstagabend den April-Newsletter verschickt habe. Glück für diese Osterurlauber, dass ich nur Chefredakteur eines Online-Fachmediums bin und nicht Chef eines Einbrechersyndikats. Was wären das für ertragreiche Feiertage geworden! Bei einigen von Ihnen hätten sich meine Jungens etwas beeilen müssen, die wollten am Osterdienstag schon wieder im Büro sein, andere ließen mich wissen, dass sie noch eine ganze Woche verreist sind. Da wäre für die sorgfältige Observation der Wohnobjekte vor dem Einbruch etwas mehr Zeit gewesen. 

Bauen wir diese Erfahrung beim harmlosen Newsletterversand einmal zum Unterwelt-Akquisitionsmodell aus. Das Ziel: von möglichst vielen Personen zu erfahren, wann deren Wohnung oder Haus leer steht. Nicht irgendwelche Personen, sondern besserverdienende, bei denen auch etwas zu holen ist. Diese Personen finden wir beispielsweise bei XING. Dass Viele in ihrem XING-Profil keine Email-Adresse angeben, kein Problem. Sofern wir den Namen der Person und die Logik des Aufbaus der Email-Adressen im Unternehmen kennen, können wir die Email-Adressen leicht rekonstruieren. Also nehmen wir ein großes Unternehmen mit vielen gleichstrukturierten  Email-Adressen. Etwa die Deutsche Bahn , die zur Zeit ja als Beispiel für alle Arten des Datenscreenings herhalten muss. Ein Blick in die Presserubrik auf der Unternehmenshomepage und wir kennen die Struktur der Emailadressen. XING liefert dazu hunderte von Mitarbeiternamen. Und das alles in kürzester Zeit ohne besondere Hilfsmittel. Wollen wir die Sache noch professioneller angehen, dann legen wir uns eine Software zur Rasterfahndung zu (kann jeder kaufen), wie sie sonst Ermittlungsbehörden einsetzen. Da bleiben dann gleich tausende von hochqualifizierten Email-Adressen von Unternehmensmitarbeitern im Netz hängen. Schnell noch eine Email entworfen, die Spamfilter überlistet, mit einem Betreff wie "Problem beim Umsteigen von ICE in Regionalbahn" und dazu passendem Text. Das ganze über einen ausländischen Server an Himmelfahrt verschickt (am Freitag danach sind besonders Viele nicht im Büro) und innerhalb von Minuten trudeln sie ein: Unmengen von Abwesenheitsnotizen mit präzisen Daten, von wann bis wann die potenziellen Einbruchsopfer nicht im Büro - und höchstwahrscheinlich auch nicht zuhause - sind.

Das ist modernes Datenscreening. Aus frei zugänglichen Datenquellen werden hochqualifizierte Massendaten gewonnen. Alle freiwillig geliefert! Da verbietet sich jedes Lamento über Datenschutzverletzungen. Viele von Ihnen, liebe Leser, nehmen dieses Datenschutzrisiko offensichtlich abwägend in Kauf. Oder?

Ich wünsche Ihnen ein schönes Himmelfahrtwochenende.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Digitale Betriebsprüfung in der Gastronomie: Ordnungsgemäße Buchführung wird durch Zeitreihenvergleich nicht erschüttert

Wer seine Geschäfte ordentlich führt und korrekt verbucht, hat auch im Rahmen der sog. digitalen Betriebsprüfung vom Finanzamt wenig zu befürchten. Zu diesem Ergebnis kommt der 6. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 27.1.2009 (6 K 3954/07). Das Finanzamt hatte bei der Prüfung einer Gaststätte im Rahmen eines sog. "Zeitreihenvergleiches" die Ein- und Verkäufe aller Speisen und Getränke wochenweise gegenübergestellt und Schwankungen beim Rohgewinnaufschlagsatz festgestellt. Es nahm dies neben kleineren Beanstandungen der Kassenführung zum Anlass, die Buchführung der Gaststätte zu verwerfen und deren Einnahmen zu schätzen. Das führte für die drei Streitjahre zu einer Steuernachforderung in Höhe von rund 89.000 €. Der Senat hat der Klage des Gastwirts in vollem Umfang stattgegeben.

Elektronische Rechnungen: eBilling im Intermediärmodell (Raoul Kirmes)

Das geplante "Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens" wird durch Neufassung des § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG weitere Erleichterungen für das eBilling ermöglichen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind die rechtstechnischen Konstruktionen für den Versand elektronischer Rechnungen nach wie vor von hoher Komplexität geprägt und erfordern, insbesondere vom Berater, profunde technische Kenntnisse und die Fähigkeit interdisziplinärer Analyse im Rahmen der steuerlichen Beratung. Dies belegt eindrucksvoll der vorgestellte Streit um die zulässigen Rechtskonstruktionen beim Outsourcing von Signaturdienstleistungen für den Versand elektronischer Rechnungen und nachfolgende Rechtsprobleme durch das Mehrvertretungsverbot des § 181 BGB. Der Beitrag untersucht im Einzelnen, ob das "Botenmodell" eine Alternative zum "Intermediärmodell" darstellen kann und analysiert die rechtliche Einordnung der sog. "Verifikationsdienstleistung" für den Empfänger von elektronischen Rechnungen, die beim selben eBilling Dienstleister signiert wurden.

Lösungen: VOI aktualisiert Merksätze zur revisionssicheren elektronischen Archivierung

Der VOI – Verband Organisations- und Informationssysteme hat die zehn Merksätze zur revisionssicheren elektronischen Archivierung aktualisiert. Sie definieren die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit beim Betrieb einer elektronischen Archivlösung und stehen in engem Zusammenhang mit anderen Grundsätzen – wie den „Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung“ (GoB), den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) oder den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU). Eine erste Version der zehn Merksätze zur revisionssicheren elektronischen Archivierung veröffentlichte der VOI bereits in den 90er Jahren. Sie bilden den allgemeinen Rahmen der Anforderungen, der für den Betrieb einer konkreten technische Archivierungs-Lösung zu interpretieren und zu detaillieren ist.

Prüfsoftware: Branchenspezifische Datenvergleiche

Kleinere Unternehmen, die nicht für jeden Kunden Rechnungen schreiben, gehören für die Finanzverwaltung zur den besonderen Risikogruppe bei der Besteuerung. Für Branchen dieser Gruppe legt die Finanzverwaltung Sammlungen von Vergleichsdaten an, die es erlauben, die Zahlen des Unternehmens auf Plausibilität zu überprüfen. So sammeln, wie das Magazin "impulse" berichtet, Mitarbeiter der Oberfinanzdirektion Hannover seit 2002 Daten für das Frisörhandwerk. 27.000 im Friseurhandel lieferbare Produkte kamen so unter Anderem zusammen. Ergänzt werden die Daten um ein branchenspezifisches Programm, das aufgrund von Angaben der geprüften Betriebe - etwa zu Umsatz, Einkaufsvolumen und Art der Dienstleistungen - tatsächlich erzielbare Umsätze errechnet.

Checklisten: Leitfaden für Revision und Prüfung von SAP ERP 6.0 der DSAG

Die Deutschsprachige SAP-Anwendergruppe (DSAG) e. V. hat eine Roadmap für die Auditierung von SAP-ERP-6.0-Systemen veröffentlicht. Der Leitfaden unterstützt Revisoren, Wirtschaftsprüfer sowie Compliance-, Daten- und Systemverantwortliche bei der Revision komplexer Systemlandschaften bis hin zu einzelnen SAP-Anwendungen in Finanzwesen, Controlling, Materialwirtschaft und Vertrieb.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Wochen

* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Seminar (Kongress Media): 11.05. Köln
* Elektronischer Rechnungstag 2009 - Konferenz (Kongress Media): 12.05. Köln
* 11. Deutscher IT-Sicherheitskongress 2009 (BSI): 12.05.-14.05. Bonn
* Prüfer-Zirkel "Digitale Datenanalyse in der Wirtschaftsprüfung" (DATEV): 12.05. Düsseldorf, 13.05. Koblenz, 26.05. Stuttgart, 27.05. Nürnberg
* Records Management Roadshow 2009 (PROJECT CONSULT): 12.05. Frankfurt, 14.05. München
* Business Breakfast: „Mitarbeiterbespitzelung durch Datenscreening?“ (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft / PWC): 14.05. Köln
* GDPdU Breakfast (Audicon): 26.05. Düsseldorf, 28.05. München
* Konsolidierung in der Praxis - mit der DATEV-Lösung zur Konsolidierung (DATEV): 03.06. Hamburg, 05.06. Berlin, 23.06. Köln, 25.06. Koblenz, 01.07. Heidelberg, 15.07. Augsburg
* 4. Praxisforum GDPdU (GISA GmbH): 03.06.-04.06. Berlin
* Praxistag Elektronische Rechnung (GS1 Germany): 18.06. Köln
* Prüfer-Zirkel: "Neuerungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer" (DATEV): 02.07. Frankfurt, 06.07. Berlin, 13.07. Hamburg, 16.07. Stuttgart, 17.07. München, 25.08. Essen

Kommentare: Der Steuerbonus-Vorschlag - die Abwrack-Prämie des Steuerrechts (Peter tom Suden)

Ist die Welt noch in Ordnung? Da machen Wahlkämpfer einen tollen Vorschlag, der vielen Steuerbürgern und vielen Finanzbeamten eine Menge Arbeit einspart. Und die diesen Vorschlag einbrachten, sind bestens davon überzeugt, dass sie dem Staat Kosten in großem Umfang ersparen. Ein gutes hat die Sache: Endlich wissen wir alle, was die Bearbeitung einer einfachen Steuererklärung in den Finanzämtern an Kosten verursacht: mindestens 300 € bei Einzelveranlagung und mindestens 600 € bei Zusammenveranlagung. Betroffen sind nach Schätzungen der Steuergewerkschaft etwa 5 Millionen Steuererklärungen. Bei genau hälftiger Verteilung zwischen Einzel- und gemeinsamer Veranlagung geht es also um eine Subventionssumme von ca. 2,25 Milliarden €. Angesichts der Zahlen, die uns seit einigen Monaten beschäftigen, eher eine vernachlässigbare Größe, oder? Wenn nur die Sache zu Ende gedacht wäre! Darf man das von seinem örtlichen Bundestagsabgeordneten noch verlangen oder ist das schon zu viel Anspruch? Schauen wir doch mal, wer alles nicht unter diesen Steuerbonus gegen Verzicht auf Abgabe der Einkommensteuererklärung fallen kann:

GISA: 4. Praxisforum GDPdU in Berlin

Bereits zum vierten Mal veranstaltet die GISA GmbH das Praxisforum GDPdU in Berlin. Damit eine Außenprüfung nicht zur Überraschung wird, klärt diese Veranstaltungsreihe verständlich über GDPdU-Aspekte auf.

Audicon: Mit IDEA Server perfekt zentral organisiert

Audicon präsentiert IDEA Server, die optimale Lösung für alle Unternehmen, die ihre Daten nicht lokal, sondern zentral verwalten und verteilen möchten. Anwender profitieren von denselben umfangreichen Funktionalitäten, die sie bereits von IDEA kennen. Zusätzlich ermöglicht IDEA Server die gemeinschaftliche Nutzung von Daten, Skripten und Ergebnissen im Team sowie die Verarbeitung großer Datenmengen.

DATEV: Prüfer-Zirkel Abschlussprüfung informiert über Neuerungen beim Jahresabschluss

Das IDW hat mit dem Entwurf der Neufassung der Grundsätze zur Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer (IDW ES 7) seine Sicht zur Berufsauffassung der WP in diesem Bereich aktualisiert. Der DATEV Prüfer-Zirkel Abschlussprüfung informiert daher aktuell über die Neuerungen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen durch Wirtschaftsprüfer.

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Newsletter vom 08.05.2009 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

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