17.09.2026
|
|
![]() Gerhard Schmidt Wieder einmal ein Newsletter gespickt mit Themen rund um die Kasse. „Asia-Restaurants prellen den Staat offenbar um Hunderte Millionen Euro“ lesen wir im Pressespiegel. Darüber ist nicht nur der Finanzminister empört, sondern auch ich als ehrlicher Steuerzahler. Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz) will der Staat gegen diese Art von Steuerbetrug vorgehen. Zu dem Gesetz soll es nun einen Anwendungserlass geben. Das BMF hat einen Entwurf dafür vorgelegt, Verbände haben Stellungnahmen dazu abgegeben. Aktiv geworden ist auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und hat die Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme aktualisiert. Und das Land Berlin will wie schon 2018 auch in diesem Jahr wieder zu 1.000 Betriebsprüfungen in Gastronomiebetrieben erscheinen. Nicht jeder, dessen Kassenführung nicht korrekt ist, tut dies mit der Absicht, seine Steuerzahlung zu verkürzen, sondern oft auch aus Unkenntnis. Hilfreich können hier die Merkblätter des Landesamts für Steuern Niedersachsen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung sein. Ihr Gerhard Schmidt
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026