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Viel Modernisierungsbedarf25.04.2014 ![]() Gerhard Schmidt Da ist einiges zusammengekommen, was acht führenden Wirtschaftsverbänden zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts eingefallen ist (und worüber wir in diesem Newsletter berichten). Da summieren sich dann unter der Überschrift „Ordnungsvorschriften für die Buchführung und Aufzeichnungen sowie Aufbewahrung von Unterlagen (146, 147 AO)“ die Themen: Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) - Unsicherheiten bei der Vernichtung von Papierbelegen nach dem Scannen - Archivierung von elektronischen Unternehmensdokumenten - zeitliche Beschränkung des Z1 und Z2-Zugriffs – Datenträgerüberlassung - Beispielskatalog steuerlich relevante Daten - Verlagerung der elektronischen Buchführung ins Ausland – Verzögerungsgeld. Wenn es hier überall noch Defizite zu beklagen gibt, werden uns hier im „Forum Elektronische Steuerprüfung“ auch 12 Jahre nach dem Start der GDPdU die brisanten Themen nicht so schnell ausgehen. Ihr Gerhard Schmidt
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