22.10.2026
|
|
Gibt es doch gültige elektronische Rechnungen ohne qualifizierte Signatur?Beitrag zur Diskussion über Formerleichterungen beim elektronischen Rechnungsversand an PrivateVon Raoul Kirmes
Raoul Kirmes ist Produktmanager bei der mentana-claimsoft AG, einem auf Signaturlösungen spezialisierten Softwareentwickler. Er ist Mitautor des Buches Digitale Signaturen in der Praxis und Verfasser von zahlreichen Fachbeiträgen zum Thema Beweiskraft elektronischer Dokumente. Seit einiger Zeit wird vereinzelt von Unternehmen der Standpunkt vertreten, dass der Versand elektronischer Rechnungen an Privatpersonen von den Regelungen des § 14 Abs.3 UStG ausgenommen sei. Dies soll im Ergebnis dazu führen, dass Rechnungsdokumente, die an Privatpersonen übersandt werden, keiner Sicherung durch qualifizierte elektronische Signaturen im Sinne des § 14 Abs.3 UStG bedürften. Nachfolgender Beitrag geht der Frage nach, ob diese Auffassung eine Stütze im Gesetz findet.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialGesetzgebungAus dem BMFAus dem BMFStatistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2025 VerbändeBStBK und DStV fordern praxistaugliche Regeln für KMU RechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? Aus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
22.10.2026