17.09.2026
|
|
Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE21.10.2010 Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Änderungen gegenüber den Regelungen der UStR 2008 im Zusammenhang mit Rechnungen sind unter anderem: Kontoauszüge können Rechnungen sein. Die Verpflichtung zur Rechnungerteilung entfällt, wenn bestimmte Leistungen steuerfrei sind und den Leistungsempfänger grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Bei elektronisch übermittelten Rechnungen hat der Unternehmer neben der Rechnung auch die Nachweise über die Echtheit und die Unversehrtheit der Daten aufzubewahren. Die Speicherung der elektronischen Rechnung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt.
© Copyright Compario 2026, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialRechtsprechungBei einer Schätzung sind betriebsinterne Daten vorrangig RechtsprechungSchätzung bei offener Ladenkasse hat Grenzen Aus dem BMFBMF untersucht Geldwäscherisiken verschiedener Rechtsformen IT-SicherheitAngriff auf meine IT: Was tun? LiteraturStichwortKommentar Digitale Sicherheit (Judith Nink (Hrsg.)) Aus dem BMFBundsrat stimmt Außenprüfungsordnung (ApO) zu Aus dem BMFAus der FinanzverwaltungFinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bringt eigene KI-Lösung in die Praxis Partner-Portal |
17.09.2026