02.10.2024
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PSP zur SacheXpider nimmt Fahrt aufVon Stefan Groß
Stefan Groß, Steuerberater und Certified Informations Systems Auditor (CISA) ist Partner von Peters Schönberger & Partner GbR, Fast unbemerkt vom GDPdU-Trubel hat sich im Internet ein höchst effizienter Späher der Finanzverwaltung etabliert. Xpider nennt sich die Geheimwaffe, die bei der Jagd nach Steuersündern bereits erste Erfolge nachweisen kann. Die lernfähige Software mit Wissensmanagement-Komponente dient der systematischen Beobachtung unternehmerischer Tätigkeiten im Internet und verfügt über einen intelligenten Web-Crawler, welcher die Informationssuche in Internet wesentlich vereinfachen soll.Weitestgehend automatisiert überprüft der Fiskus bereits seit zwei Jahren, ob die im elektronischen Geschäftsverkehr tätigen deutschen Unternehmen auch steuerlich registriert sind. Die rechtliche Ermächtigung zur Online-Recherche wurde bereits durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) vom 19. Dezember 2001 mit einer Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) geschaffen: § 5 Abs. 1 Nr. 17 FVG weist dem Bundesamt für Finanzen als Aufgabe die Beobachtung von elektronisch angebotenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Landes-Finanzverwaltungen bei der Umsatzbesteuerung des elektronischen Handels" zu. Entgegen anders lautenden Darstellungen in den Medien sollen mit der Beobachtung des elektronischen Handels jedoch nicht vorrangig Steuerfahndungsfälle zwecks Sanierung der öffentlichen Haushalte generiert werden. Hintergrund ist vielmehr die Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Zur Sicherung des Steueraufkommens setzt die Finanzverwaltung deshalb auf modernste Technik. Xpider heißt die vom Fiskus sich im Einsatz befindliche intelligente Suchmaschine, mit der periodisch alle im Internet anbietenden und in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmer nach fachlicher Vorgabe automatisiert recherchiert werden. Das Augenmerk des Fiskus ist insbesondere auf Risikobranchen und Online-Auktionsplattformen gerichtet, wobei die Software in der Lage sein soll täglich bis zu 2,5 Millionen Seiten zu durchforsten. Dabei lassen sich Angebote und Verkäufe für jeden Anbieter aggregieren und Nachweise über die Art und Menge der veräußerten Waren hinterlegen. Endgültige Gewissheit über die Unternehmereigenschaft sowie die steuerliche Registrierung erhofft sich die Finanzverwaltung dabei über den automatischen Abgleich der Suchergebnisse mit den internen Datenbanken der Finanzverwaltung. So sollen Ebay-Anbieter insbesondere dann das Interesse der Finanzbeamten wecken, sobald diese über viele Bewertungen von Käuferseite verfügen, gleichzeitig jedoch steuerlich nicht als Unternehmer registriert sind. Auch an die Beweissicherung hat man gedacht: Sämtliche Aufzeichnungen über nicht steuerlich registrierte Unternehmungen werden beweissicher in einer bei Gericht verwertbaren Form gespeichert und den zuständigen Landesfinanzbehörden übermittelt. Das Beispiel Xpider zeigt, dass die GDPdU nur Vorboten der weiteren technischen Aufrüstung der Finanzverwaltung sind. Bleibt abzuwarten wie die eigentlich Betroffenen reagieren und ob nicht schon bald Anti-Xpider-Software den Fiskus zur weiteren Aufrüstung veranlassen wird. LiteraturhinweisBernhard Lindgens, Stefan Groß, Elektronischer Geschäftsverkehr Verbrauchsortregelung und zentraler Internetabgleich, DStR, 45/2003, S. 1915ff. Kommentare zu diesem Beitrag© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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