22.10.2026
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Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)BMF-Schreiben vom 14. November 2014 - IV A 4 - S 0316/13/10003 -14.11.2014 Am 14.11.2014 hat das BMF die "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD )" veröffentlicht. Das 37-seitige BMF-Schreiben löst die GoBS, die GDPdU sowie die "Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung" ab und gilt für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen.
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