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Gericht

Schätzung von Besteuerungs­grundlagen einer Bäckerei mittels Hefekalkulation

Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17.10.2018 – 5 K 642/18

20.05.2019

Steht der Wareneinsatz in einem plausiblen Verhältnis zum Umsatz? Wie viel Brot konnte mit der in einer Fladenbrotbäckerei eingesetzten Hefe gebacken werden? Mit diesen Frage setzte sich das Finanzgericht Nürnberg auseinander und hatte gegen die Hefekalkulation eines Betriebsprüfers keine grundsätzlichen Einwände. Lediglich für einige Warengruppen musste das Finanzamt einen Abschlag vornehmen.

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Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 17.10.2018 – 5 K 642/18

18.03.2024

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