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Gericht

Rechtmäßigkeit einer Zuschätzung zum Gewinn eines Taxiunternehmens

Urteil des Finanzgerichts München vom 21.11.2016 - 7 K 2784/15 -

08.08.2017

Das Finanzgericht München urteilte: Werden die Schichtzettel bei einem Taxiunternehmen nicht aufbewahrt, kann es zu einer Schätzung von Einnahmen kommen. Im Jahr 2009 fand in einem Taxi-Unternehmen eine Lohnsteuer-Außenprüfung statt, nachdem ein ehemaliger Fahrer das Unternehmen angezeigt hatte. Die Prüfer stellten das Fehlen von Schichtzetteln und Kassenbüchern fest und fanden ungeklärte Geldflüsse. Deshalb nahm das Finanzamt Schätzungen und Nachkalkulationen vor. Dagegen klagte das Unternehmen. Die Klage wurde vom Finanzgericht München abgewiesen. Die vom Finanzamt gewählte Schätzungsmethode hält das Gericht grundsätzlich in sich schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig.

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18.03.2024

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