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Einzelaufzeichnungs­pflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung

Beschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.09.2023 - 5 V 1048/23 A (E,G,U,F) -

15.02.2024

Das Finanzgericht Düsseldorf entschied: Obwohl der Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels ein elektronisches Kassensystem einsetzte, das die Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnen und langfristig speichern konnte, war es für ihn nicht erforderlich, seine Barumsätze einzeln aufzuzeichnen, da er seine Gewinne durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte. Dies galt bezüglich der Rechtslage von 2016 bis 2019 und entgegen dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010.

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Einzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-Überschussrechnung

28.03.2024

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