28.03.2024
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Einzelaufzeichnungspflicht bei Einnahmen-ÜberschussrechnungBeschluss des Finanzgerichts Düsseldorf vom 13.09.2023 - 5 V 1048/23 A (E,G,U,F) -15.02.2024 Das Finanzgericht Düsseldorf entschied: Obwohl der Betreiber eines Lebensmitteleinzelhandels ein elektronisches Kassensystem einsetzte, das die Kassenvorgänge einzeln und detailliert aufzeichnen und langfristig speichern konnte, war es für ihn nicht erforderlich, seine Barumsätze einzeln aufzuzeichnen, da er seine Gewinne durch Einnahmen-Überschussrechnung ermittelte. Dies galt bezüglich der Rechtslage von 2016 bis 2019 und entgegen dem BMF-Schreiben vom 26.11.2010.© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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