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Relevante Mehrergebnisse durch elektronische Prüfungen?

Von Gerhard Schmidt

Können durch elektronische Prüfungen überhaupt relevante Mehrergebnisse erzielt werden? Oder werden relevante Mehrergebnisse nicht vor allem durch Bewertungen, Rückstellungen etc. erzielt, die im Unternehmen gar nicht als maschinell auswertbare Daten vorliegen? Gibt es hier ggf. Unterschiede zwischen Branchen und Unternehmensgrößen? Sind elektronische Prüfungen vielleicht lediglich schneller als konventionelle? Diese Fragen wurden im Dezember 2008 in der XING-Gruppe „Elektronische Steuerprüfung“ diskutiert. Nachfolgend die Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse.

Voraussetzung: Qualität des Datenbestandes

Verfügt ein Unternehmen nicht über einen GoBS- und GDPdU-gemäße EDV-Buchführung, sind eine elektronische Prüfung und damit eine Antwort auf die Fragen von vorne herein hinfällig.

Schnellere Prüfung

Wenn aber elektronisch geprüft wird, geschieht dies unstrittig schneller und effizienter als im konventionellen Fall. Der Zeitvorteil ist abhängig von der Befähigung des Prüfers im Umgang mit der Prüfsoftware und wächst mit der Betriebsgröße. Das gilt, selbst wenn die Prüfsoftware nur zur Ansicht der FiBu-Konten eingesetzt wird, denn elektronisch „blättert“ es sich für den Prüfer schneller.

Was tun mit der eingesparten Zeit?

Wenn die Standardprüfschritte in wesentlich kürzerer Zeit durchgeführt werden können, liegt die Frage nahe: Was tun mit der eingesparten Prüfungszeit?

  • Die Prüfungen werden intensiver.
  • Die Prüfungen werden kürzer – der Prüfungsturnus wird kürzer.
  • Die Prüfungen werden kürzer – weniger Prüfer werden benötigt.

Prüfungen werden intensiver: Insbesondere von Prüferseite wird geantwortet, dass bei kürzeren Standardprüfschritten weitere, neue Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden können – die dann möglicherweise zu zusätzlichen Mehrergebnissen führen.

Die Prüfungen werden kürzer – der Prüfungsturnus wird kürzer: Auf den ersten Blick wäre dies nahe liegend. Doch: Nach den vom BMF bekanntgegebenen Ergebnissen der steuerlichen Betriebsprüfung für 2007 bringt das durchschnittliche Betriebsprüfungsergebnis eines Kleinstunternehmens jetzt schon 11.500 € ein. Eine Verkürzung des Prüfungsturnus würde bei den Klein- und Kleinstunternehmen vermutlich weniger einbringen, als diese Verkürzung an Aufwand in der Finanzverwaltung kosten würde.

Die Prüfungen werden kürzer – weniger Prüfer werden benötigt: Dafür spricht das in der Finanzverwaltung übergeordnete Ziel, Personal einzusparen. Zusätzlich kann Prüferpersonal durch eine IT-gestützte risikoorientierte Fallauswahl eingespart werden. Dann nimm die Anzahl der geprüften Unternehmen ab und der Prüfungsturnus wird sogar noch länger. Ohne dass es dabei unter dem Strich ein geringeres Gesamtmehrergebnis gibt.

Mehrergebnis-Potenziale

Bei der Frage nach Mehrergebnissen durch elektronische Prüfungen gehen die Ansichten weit auseinander. Von „Nein, solange die Prüfergebnisse so erzielt werden, wie bisher.“ bis zu „Durch den Einsatz von IDEA lassen sich gerade in kleineren Betrieben relevante Mehrergebnisse erzielen.“

Die Argumentationen  für relevante Mehrergebnisse folgen fast allesamt dem Muster: Wenn die Standardprüfungshandlungen deutlich schneller erledigt werden können, dann ergibt sich Zeit für neue Prüfungsschwerpunkte. Beispiele dafür, welche dies sein könnten und ob diese tatsächlich dann auch relevante Mehrergebnisse bedeuten, fehlen. Ein erfahrener Prüfer hatte schon immer ein Gespür beispielsweise dafür, ob in einem Gastronomiebetrieb die Kasse in Ordnung ist oder nicht. Das kann er elektronisch nun wesentlich schneller nachweisen. Zu welchen zusätzlichen relevanten Erkenntnissen er elektronisch noch kommen könnte, wurde in der Diskussion nicht weiter präzisiert.

Was die Prüfer bei einem Unternehmen genauer unter die Lupe nehmen, wissen die die Unternehmen und deren Steuerberater aus Erfahrung. Wie in der Gastronomie die Kasse wird der Prüfer bei einem internationalen Unternehmensverbund die Verrechnungspreise genauer unter die Lupe nehmen. Das ist nichts spezifisch Neues bei der elektronischen Prüfung.

Bei Mittel- und Großbetrieben betreffen die wesentlichen Feststellungen meistens die Bereiche Bewertung und Rückstellung, so ein Prüfer. Interessant ist seine weitere Argumentation: „Aber auch hier sind die Werte in den Bilanzen meistens nicht aus der Luft gegriffen, sondern entspringen elektronisch erfassten Daten aus diversen Vorsystemen außerhalb der Finanzbuchhaltung. Als steuerlich relevante Daten unterliegen sie dem Datenzugriff. Wird dieser Schatz gehoben, können sicherlich Mehrergebnisse erzielt werden.“ Durch die elektronische Prüfung wird hier Neuland erschlossen. Denn Vorsysteme waren kaum Gegenstand von konventionellen Prüfungen. Und elektronisch wurden diese in der Praxis noch zu wenige geprüft. Das wird sich, glaubt man den Aussagen der Finanzverwaltung, allerdings in nächster Zeit ändern und man darf gespannt sein, welchen Einfluss auf Mehrergebnisse die elektronische Prüfung von Vorsystemen tatsächlich hat.

Differenziert werden muss hinsichtlich Mehrergebnissen nach den verschiedenen Prüfdiensten. „Im Bereich Vorsteuer/Umsatzsteuer und Besteuerung von EG-Erwerben lässt sich aufgrund eigener Erfahrungen die Frage nach relevanten Mehrergebnissen durchaus mit ‚Ja‘ beantworten.“ so die Erfahrung eines Betriebsprüfers.

Elektronische Steuerprüfung im weiteren Kontext

Die elektronische Steuerprüfung nach GDPdU ist in der Finanzverwaltung nur ein Aspekt des IT-Einsatzes im Besteuerungsverfahren. Voraussetzung für ein automatisiertes Risikomanagement zur Beurteilung der Prüfungsnotwendigkeit von Unternehmen sind standardisierte Jahresabschlüsse für alle Unternehmen. Diese werden über kurz oder lang kommen.

Folgerichtig wäre – so ein Steuerberater in der Diskussion – bei Risikoindikatoren dann auch eine Vertiefung der Einzelfallprüfung in der Veranlagungsarbeit vom Schreibtisch des Sachbearbeiters im Finanzamt aus. Aber das wäre eine permanente Überprüfung aller Steuerpflichtigen mit Gewinn-Einkunftsarten. Wer will das schon und wäre das überhaupt verfassungskonform?

Fazit

Das Erzielen von zusätzlichen relevanten Mehrergebnissen gegenüber konventionellen Prüfungen ist bei der elektronischen Steuerprüfung ein nachgeordneter Gesichtspunkt. In bestimmten Fällen ist dies bestimmt möglich. Das Hauptziel des Softwareeinsatzes in der Außenprüfung ist eine effizientere Prüfung. Das bedeutet letztlich eine gezielte Auswahl zu prüfender Unternehmen, eine kürzere Prüfungsdauer und längere Prüfungszyklen.


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18.03.2024

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