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Newsletter Ausgabe 7-2015 vom
24. Juli 2015

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Elektronische Steuerprüfung 2.0

 

Markierten die GDPdU 2002 den Beginn der elektronischen Steuerprüfung, so kann das Inkrafttreten der GoBD Anfang 2015 als Einstieg in die „Elektronische Steuerprüfung 2.0“ angesehen werden. Nicht nur äußerlich, dadurch dass ein in die Jahre gekommenes BMF-Schreiben durch ein anderes abgelöst wurde. Insbesondere inhaltlich zeichnet sich unter vielen Aspekten eine neue Qualitätsstufe ab, wie die Beiträge dieses Newsletters belegen.

Die GoBD zwingen zu einer neuen Auseinandersetzung mit Fragen der Digitalisierung, die eigentlich klar sein müssten, etwa der Frage „Was bedeutet bei elektronischen Aufzeichnungen und Büchern Zeitgerechtheit?“. Antworten darauf gibt die erste Folge der Serie „Experten erläutern die GoBD“.

Die Prüfmethoden der Finanzverwaltung haben ein neues Niveau erreicht, etwa die summarische Risikoprüfung (SRP), wie im Rückblick auf die  Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ zu lesen ist. Und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung justierte jüngst die Befugnisse und Grenzen der Finanzverwaltung in wesentlichen Punkten, wie dem Zugriff auf die Kassendaten eines Einzelunternehmens oder ganz aktuell der Zulässigkeit des Zeitreihenvergleichs bei Zuschätzungen.

Ich gebe zu, dass ich mich in den letzten Jahren manchmal gefragt habe, wie lange das Thema elektronische Steuerprüfung wohl noch richtig trägt. Heute bin ich mir sicher: noch lange, jetzt wo die „Elektronische Steuerprüfung 2.0“ in Fahrt kommt.

Ihr Gerhard Schmidt

Rechtsprechung: Schätzungsmethode des „Zeitreihenvergleichs“ nur unter Einschränkungen zulässig

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit Urteil vom 25. März 2015 zu der Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs geäußert. Diese Methode wird von der Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen insbesondere bei Gastronomiebetrieben zunehmend häufig angewandt. Unter anderem hält der BFH bei einer formell ordnungsmäßigen Buchführung den  Zeitreihenvergleich zum Nachweis materieller Mängel der Buchführung von vornherein für ungeeignet.

Experten erläutern die GoBD: Was bedeutet „Zeitgerechtheit“?

Einer der Hauptdiskussionspunkte der GoBD sind deren Anforderungen zur Zeitgerechtheit. Zeitgerechtheit bedeutet, dass ein zeitlicher Zusammenhang zwischen Geschäftsvorfällen und deren buchmäßiger Erfassung besteht. Die Zeitgerechtheit umfasst sowohl die zeitnahe Erfassung, als auch die zeitnahe Buchung. Dabei widerspricht es nach der Rechtsprechung des BFH dem Wesen der kaufmännischen Buchführung, sich zunächst auf die Sammlung von Belegen zu beschränken und erst nach Ablauf eines langen Zeitraums die entsprechenden Geschäftsvorfälle zu erfassen. Doch was bedeuten die Vorgaben zur Zeitgerechtheit konkret?

Aus dem BMF:  Ergebnis der steuerlichen Betriebsprüfung 2014

Am 22.06.2015 veröffentlichte der Bundesfinanzminister die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2014. Die wesentlichen Punkte: Im Jahr 2014 waren 13.533 Prüfer im Einsatz. Die Außenprüfungen führten zu einem Mehrergebnis von 17 Mrd. €.

Aus dem BMF: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) wurde geändert. Interessant die neuen Aussagen zum Telefax: Ein Telefax, auch ein Computerfax, ist kein elektronisches Dokument. Ein durch Telefax bekannt gegebener Verwaltungsakt ist aber ein elektronisch übermittelter Verwaltungsakt.

Literatur: Die neuen GoBD zur IT-gestützten Buchführung und zum Datenzugriff (Henning Burlein, Roger Odenthal)

In dieser Broschüre, erfahren Sie alles, was Sie zu den GoBD wissen müssen – vom Originalwortlaut über die Kommentierung der Inhalte bis hin zu einem Glossar der wichtigsten Fachbegriffe und ihrer Interpretation.

Veranstaltungen: Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ - Rückblick (Gerhard Schmidt)

Referenten: ein Entwickler leistungsfähiger, elektronischer Prüfverfahren aus der Finanzverwaltung, ein streitbarer Steuerberater und Rechtsanwalt, ein erfahrener Finanzrichter und weitere. Themen: Rechte, Pflichten und Haftungsrisiken des Steuerberaters bei Betriebsprüfungen, moderne Datenanalyseansätze des Fiskus, Kassenbetriebsprüfungen, GoBD, Verfahrensdokumentation und Rechnungsdatenstandard Zugferd. Die Fachtagung „Digitale Datenanalyse 2015“ der Datev bot eine spannende Mischung zu Stand und Zukunft der elektronischen Steuerprüfung und der Digitalisierung des Steuerrechts.

Finanzverwaltung: Länderfinanzminister wollen Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Die Finanzminister der Länder wollen die Durchführung des Besteuerungsverfahrens vereinfachen. Auf ihrer Jahrestagung 2015 haben sie beschlossen, in der Steuerverwaltung die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik stärker zu nutzen, um den Vollzug der Steuergesetze spürbar zu vereinfachen.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Blockschulung IDEA/AIS TaxAudit Professional (Audicon): 25.-28.08. Hamburg, 01.-04.09. Berlin, 15.-18.09. Köln

* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 09.09. Frankfurt

* Datev Bilanzbericht Produktpräsentation (Datev): 15.09. Online

* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten mit Datev ACL comfort (Datev): 15.09. Dortmund

* Digitale Datenanalyse mit Datev ACL comfort im Vergleich zu MS Excel (Datev): 25.09. Online

* Datev-Fachtage Wirtschaftsprüfung (Datev): 23.-24-09. Dortmund

* audiconale 2015 (Audicon): 24.-25.09. Düsseldorf

* Datev-Lösung zur Konsolidierung - Produktpräsentation (Datev): 24.09. Online

GISA: Erfolgreiches 10. PraxisForum IT-Compliance. GoBD – Prozesse & Prüfungen in Berlin

Am 23.-24.Juni 2015 hat die GISA GmbH mit erneutem Teilnehmerrekord das 10.Jubiläum des PraxisForum IT-Compliance. GoBD – Prozesse & Prüfungen in Berlin gefeiert. Der erste Tag war geprägt durch vielfältige Informationen über aktuelle Entwicklungen und Urteile sowie Praxisberichte zu den Themen GoBD und ZUGFeRD. Vertreter der Finanzverwaltung, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und Unternehmen wie die BIOTRONIK SE & Co. KG berichteten über ihre Erfahrungen.

DATEV: Praxisseminar mit dem IDW – Einsparpotentiale bei der Prüfung erkennen und nutzen

Wir laden Sie und Ihr Prüfungsteam zu den „Fachtagen Wirtschaftsprüfung“ ein. In diesem Praxisseminar diskutieren Sie mit Kollegen und einer Vertreterin des IDW um Lösungen zu finden; unabhängig davon, welche Prüfungssoftware Sie in Ihrer Kanzlei einsetzen. Grundlage ist ein konkreter Praxisfall. In Kleingruppen bearbeiten Sie u. a. die Schwerpunkte „prozessbezogene IKS-Prüfung“ sowie „vorgelagerte Prüfungshandlungen“. Lassen Sie sich überraschen, welche Einsparpotentiale auch in Ihren Prüfungen schlummern.

Audicon: Besser vorbereitet in die Zollprüfung

Die Digitalisierung von Prozessen und Prüfungen tritt auch im Zollbereich immer mehr in den Vordergrund. Waren digitale Zollprüfungen früher noch die Ausnahme, sind sie heute der Regelfall – ein Umstand, an den sich die Unternehmen nur langsam anpassen. Doch warum eigentlich? Schließlich kann sich das prüfungspflichtige Unternehmen genauso aufstellen wie der Prüfungsdienst.

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