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Länderfinanzminister wollen Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

29.05.2015

Die Finanzminister der Länder wollen die Durchführung des Besteuerungsverfahrens vereinfachen. Auf ihrer Jahrestagung 2015 haben sie beschlossen, in der Steuerverwaltung die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik stärker zu nutzen, um den Vollzug der Steuergesetze spürbar zu vereinfachen.

Die IT hat Gesellschaft und Wirtschaft verändert. Sie ist auf Seiten der meisten Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen und der Finanzverwaltung nicht mehr wegzudenken. Die damit verbundenen Vorteile und Erleichterungen gilt es, noch stärker für das Besteuerungsverfahren zu nutzen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben die Länder gemeinsam mit dem Bund ein Modernisierungskonzept für das Besteuerungsverfahren erarbeitet. Dessen gesetzliche Umsetzung wird spätestens am 01.01.2017 in Kraft treten. Die damit in Zusammenhang stehenden Maßnahmen sollen im Jahr 2022 abgeschlossen sein.

Dieses aktuelle Großprojekt enthält umfangreiche Einzelmaßnahmen, die Verbesserungen und Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen. Die Einzelmaßnahmen lassen sich drei wesentlichen Handlungsfeldern zuordnen:

1. Stärkere Serviceorientierung der Steuerverwaltung für die Steuerpflichtigen

Im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) soll die sog. Vorausgefüllte Steuererklärung im Datenumfang erweitert werden. Einige Steuerdaten, die dem Finanzamt bekannt sind, können bereits heute elektronisch abgerufen und in die Steuererklärung übernommen werden. Dieses Angebot wird nun weiter ausgebaut. Es ist zudem vorgesehen, dass durch einen Ausbau der digitalen Kommunikation Steuerbescheide und sonstige Schreiben vom Finanzamt elektronisch bekanntgegeben werden können. Auch die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Schreiben elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.

2. Stärkere Unterstützung von Arbeitsabläufen durch die IT

Eine stärkere Digitalisierung der Daten ermöglicht es in noch größerem Umfang als heute, Steuererklärungen durch spezielle Risikomanagementsysteme zu prüfen. So viele Steuererklärungen wie möglich sollen vollautomatisch bearbeitet werden können.

3. Strukturelle Verfahrensanpassungen in den Finanzämtern

Bei Steuererklärungen soll in Zukunft in aller Regel auf Belege verzichtet werden können. Nur wenn ein Beleg für die Prüfung der Steuererklärung erforderlich sein sollte, wird das Finanzamt ihn nachträglich anfordern.

(Presseinformation des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 29.05.2015)

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