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Newsletter Ausgabe 5-2015 vom
28. Mai 2015

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: „GDPdU gebraucht und neu kaufen“

 

Diese Überschrift in einem Anzeigenportal bekam ich jüngst per Google-Alert geliefert. Neugierig geworden fand ich dort das, was ich auch schon vermutet hatte: Anzeigen für Registrierkassen und Kassensoftware. Während für die einen die GDPdU seit Erscheinen der GoBD Geschichte sind und es nun darum geht, alle Facetten der GoBD im Detail auszuleuchten, gewinnen für die anderen die GDPdU offensichtlich erst jetzt richtig Bedeutung. Die anderen sind die, die Bargeschäfte machen und dabei elektronische Registrierkassen oder Kassensoftware einsetzen. Für die läuft am 31.12.2016 die Übergangsfrist ab, bis zu der noch Kassen genutzt werden dürfen, die nicht den strengen Vorgaben der Finanzverwaltung entsprechen. Wer eine solche Kasse noch hat, muss sich bis dahin eine „GDPdU gebraucht und neu kaufen". So wird uns „GDPdU" noch einige Zeit erhalten bleiben. Weniger in der Bedeutung eines Akronyms für „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen" sondern als Attribut für Kassensysteme und Kassensoftware, an denen der Betriebsprüfer nichts aussetzen kann, oder - allgemeiner - als Symbol für „Jetzt macht das Finanzamt aber wirklich ernst!"

Diese Symbolkraft soll für die Finanzverwaltung auch aus den GoBD sprechen: „Schluss mit dem ordnungswidrigen Schlendrian, der sich in den letzten Jahren in viele Buchführungen eingeschlichen hat." Erst müssen die Grundordnung der Buchführung und das Bewusstsein dafür stimmen. Danach kommen dann die Fragen der vorschriftsgerechten technisch-organisatorischen Umsetzung. So beschäftigen sich die GoBD auch nur gut zur Hälfte mit IT-Fragen. Zur anderen mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die sind alles andere als neu und sollten eigentlich in jedem Unternehmen selbstverständlich sein.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Umsatzsteuer-Anwendungserlass an GoBD angepasst

Mit BMF-Schreiben vom 14. November 2014 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff [GoBD]“ wurden die BMF-Schreiben vom 7. November 1995 „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme [GoBS]“ und vom 16. Juli 2001 „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen [GDPdU]“ mit Wirkung zum 1. Januar 2015 außer Kraft gesetzt. Auf die vorgenannten BMF-Schreiben bzw. auf die „GoBS“ und „GDPdU“ wird im Umsatzsteuer-Anwendungserlass an verschiedenen Stellen Bezug genommen. Diese Bezüge wurden im Umsatzsteuer-Anwendungserlass nun ziemlich schematisch an die GoBD angepasst.

Elektronische Rechnungen: Der elektronische Rechnungsaustausch im Lichte der GoBD (Stefan Groß, Stefan Heinrichshofen, Bernhard Lindgens)

Der Beitrag illustriert wesentliche Aspekte der GoBD aus Sicht der Praxis und soll dazu beitragen, die Anforderungen der GoBD in Bezug auf den elektronischen Rechnungsaustausch umzusetzen. Unter wesentlicher Bezugnahme auf die Rechnungseingangsseite wird auf folgende Anforderungen eingegangen: Zeitgerechte Erfassung und Belegsicherung von elektronischen Rechnungen, Digitalisierung von Papierrechnungen, Rechnungseingangsprüfung, Gewährleistung der Unveränderbarkeit, Anforderung an die Aufbewahrung, Datenzugriff (Bereitstellung) sowie Nachvollziehbarkeit und Verfahrensdokumentation. Eine Kurzfassung des Beitrags ist separat als "12 Regeln zum GoBD-konformen Austausch elektronischer Rechnungen" erschienen.

Aus der Finanzverwaltung: NRW-Betriebsprüfer decken Steuerdefizite von 5,7 Milliarden Euro in 2014 auf

Die Betriebsprüfer in Nordrhein-Westfalen haben im letzten Jahr zusätzliche Steuern von insgesamt 5,7 Milliarden Euro festgesetzt. Darüber hinaus hat die NRW-Betriebsprüfung im Jahr 2014 Verluste in Höhe von 5,6 Milliarden Euro gekürzt, die von den geprüften Betrieben nicht hätten geltend gemacht werden dürfen. Im Jahr zuvor hatten die Betriebsprüfer 5,8 Milliarden Euro Mehrsteuern erzielt und 4,3 Milliarden Euro an angegebenen Verlusten gemindert.

Aus der Finanzverwaltung: Sachsens Steuerprüfer erzielten 332,9 Millionen Euro Mehrsteuern im Jahr 2014

Im Jahr 2014 haben die knapp 800 sächsischen Steuerprüfer 332,9 Millionen Euro Mehrsteuern erzielt. Sie führten insgesamt 9.236 Betriebsprüfungen, 5.904 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen, 3.907 Umsatzsteuer-Nachschauen sowie 6.298 Lohnsteuer-Außenprüfungen durch. Im Gegensatz zu Steuerfahndern stimmen sie Beginn und Durchführung einer Prüfung mit den Unternehmen ab.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Einstieg in die Analyse von Bar- bzw. Registrierkassendaten mit DATEV ACL comfort (Datev): 08.06. Düsseldorf

* E-Rechnungs-Gipfel 2015 (Vereon): 08.06.-09.06. Wiesbaden

* Risiken und Chancen sensibler Daten (Data Migration): 09.06. München, 11.06. Hamburg

* Fachtagung Digitale Datenanalyse 2015 (Datev): 10.06.-11.06. Mörfelden-Walldorf, 23.06.-24.06. Dortmund, 30.06.-01.07. Bremen, 07.07.-08.07. Berlin

* Konsolidierung in der Praxis (Datev): 10.06. Dortmund, 01.07. Hamburg
* GoBD (Vereon): 10.06. Frankfurt

* DATEV Bilanzbericht Produktpräsentation (Datev): 11.06. Online

* E-Invoicing-Kongress (Seeburger): 16.06.-17.06. Karlsruhe

* Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse 2015 (Deggendorfer Forum zur digitalen Datenanalyse): 18.06.-19.06. Deggendorf

* AfterWork Prüfung im Fokus: Die DATEV-Arbeitspapiere (Datev): 22.06. Dortmund, 06.07. Berlin, 13.07. Hamburg, 16.07. München, 20.07. Frankfurt, 23.07. Stuttgart

* 10. PraxisForum IT-Compliance. GoBD - Prozesse & Prüfungen. (GISA): 23.06.-24.06. Berlin

* GS1 Praxistag Elektronische Rechnung (GS1): 24.06. Köln

Audicon: audiconale 2015: Fachkonferenz für Audit, Risk & Compliance vom 24.-25.09.2015 in Düsseldorf

Vom 24. - 25. September ist es wieder soweit: Die audiconale 2015 öffnet ihre Türen. An zwei Tagen dreht sich im Maritim Hotel Düsseldorf wieder alles rund um die Themen Audit, Risikomanagement und Compliance. Zwei besondere Highlights: die Themenreihen IDEA und SmartExporter Speed-Dating.

DATEV: Mit risikoorientieren Arbeitspapieren - Schnell. Wirtschaftlich. Zukunftssicher.

Sicher und wirtschaftlich soll die Abschlussprüfung sein – und natürlich effizient. Gut, dass DATEV Abschlussprüfung comfort genau diese Anforderungen erfüllt.

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