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Newsletter Ausgabe 12-2014 vom
19. Dezember 2014

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Problemfeld Datenträgerüberlassung

 

„Da gerade die Datenträgerüberlassung dem geprüften Unternehmen erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.“ So begründet die Finanzverwaltung die Notwendig- und Sinnhaftigkeit der „Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung“, die sie kürzlich die GoBD ergänzend als separates Schreiben herausgegeben hat.

BMF-Schreiben haben vor allem eine Bindewirkung für die Finanzverwaltung: deren Mitarbeiter müssen sich daran halten. Wenn sich auch die Unternehmen daran orientieren, dann sollten beide Seiten eigentlich konfliktfrei miteinander auskommen. Sollte man meinen. Nicht so im Finanzamt Bielefeld-Außenstadt. Da überreicht ein Unternehmen dem Außenprüfer  mustergültig erstellte Daten – und wird dafür mit einer Sicherheitsleistung sanktioniert. Der Prüfer konnte mit einer CSV-Datei einfach nichts anfangen. Oder er wollte damit nichts anfangen, denn das hätte ihm gewisse Mühen abverlangt.

Wir erinnern uns: Schon immer hat die Finanzverwaltung  CSV-Dateien (mit Strukturinformationen) explizit als GDPdU-konform erklärt. Nur weil ein Softwareentwickler, der die Texte der Finanzverwaltung zur Datenträgerüberlassung exakt studiert und penibel befolgt hatte, in seiner Berufsehre gekränkt war, landete die Sache vor dem Finanzgericht.  Das machte dem Finanzamt dann klar, was dies längst hätte wissen müssen, wenn es  die Texte der Finanzverwaltung zur Datenträgerüberlassung exakt studiert hätte.

Stattdessen hat ein unfähiger oder unwilliger Außenprüfer das geprüfte Unternehmen mit einer Sanktion unter Druck gesetzt. Nur weil das Unternehmen, dessen Steuerberater und der Softwarehersteller sich im Schulterschluss gewehrt haben, konnte in diesem Fall das Finanzamt in seine Schranken verwiesen werden. Doch wie viele Fälle gibt es, wo sich die Unternehmen nicht wehren, weil sie die Qualität der von ihrer Software erzeugten, dem Prüfer überlassenen Daten nicht beurteilen können oder weil sie das Prüfungsklima nicht (weiter) belasten wollen – und zähneknirschend eine nicht berechtigte Sanktion erdulden?

Ich vermute, die Autoren der „Ergänzenden Informationen zur Datenträgerüberlassung“ sind kluge und lebenserfahren Finanzbeamte, die ihre Kollegenschaft genau kennen und wissen, was sie dieser nicht so direkt sagen können: „Da gerade die Datenträgerüberlassung dem Außenprüfer erhebliche Probleme bereiten kann, werden Informationen zur Datenträgerüberlassung als Hilfe bereitgestellt.“

In der Hoffnung, dass dieser Zweck erfüllt wird, wünsche ich Ihnen erholsame Festtage und einen guten Start ins Jahr 2015.

Ihr Gerhard Schmidt

Fundstück: Das Christkind beim Finanzamt (Silke Herbst)

Ein nettes kleines Gedicht zu Weihnachte von Silke Herbst. Schon etwas älteren Datums, leicht daran zu erkennen, dass die GoBD darin nicht vorkommen.

Rechtsprechung: Betriebsprüfer hat bei Datenträgerüberlassung keinen Anspruch auf index.xml-Datei

Ein Betriebsprüfer hatte im Rahmen der Datenträgerüberlassung eine CSV-Datei erhalten, die er mangels einer INDEX.XML-Datei nicht ohne weiteres in seine Prüfsoftware IDEA einlesen konnte. Das hat er bemängelt und im Steuerbescheid mit einer Sicherheitsleistung von 1.200,00 EUR sanktioniert. Dagegen ist das geprüfte Unternehmen rechtlich vorgegangen und hat nach erfolglosem Einspruch beim Finanzgericht Münster geklagt. Das Finanzamt ist daraufhin zurückgerudert und hat die Sicherheitsleistung zurückgezahlt. Das Finanzgericht hat  festgestellt, dass die überlassenen Daten den Anforderungen der GDPdU entsprachen. Die Finanzverwaltung kann nicht verlangen, dass Daten herausgegeben werden, die erforderlich sind, damit das von ihr eingesetzte Prüfungsprogramm ohne Einschränkungen und ohne manuellen Zusatzaufwand genutzt werden kann, sofern diese Daten nicht vorhanden sind, beispielsweise eine INDEX.XML-Datei.

Management: Bitkom-Leitfaden erklärt strukturierten Umgang mit E-Mails

Die E-Mail ist eine der beliebtesten Kommunikationsformen im beruflichen Alltag. Laut BITKOM-Umfragen gehen im Durchschnitt 18 E-Mails pro Tag bei jedem beruflich genutzten E-Mail-Account in Deutschland ein. Jeder zehnte Berufstätige, der dienstlich E-Mails nutzt, erhält täglich sogar 40 oder mehr Nachrichten. Ein strukturiertes E-Mail-Management kann Unternehmen viel Zeit und Geld sparen. Mit einer guten E-Mail-Organisation im Unternehmen können Mitarbeiter im Bearbeitungsprozess entlastet werden. Besondere Bedeutung hat E-Mail-Management im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungs- und Buchführungspflichten (GoBD). Im Leitfaden "Best Practice: Digitale Post im Geschäftsbetrieb" gibt Bitkom Tipps, wie Unternehmen ihre Postfächer besser organisieren können.

Politik: Bundeskabinett will mittelständische Wirtschaft von Bürokratie entlasten

Das Bundeskabinett hat am 11.12.2014 Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie beschlossen. Mit 21 Maßnahmen sollen unnötiger Aufwand für Unternehmen reduziert und insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden. Unter dem Schwerpunkt "Steuer- und Bilanzrecht, Gewinnermittlung" ist aufgeführt: Grenzwerte für die Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten (Umsatz und Gewinn) anheben - GoBD - Elektronische Rechnung/ZUGFeRD/ersetzendes Scannen stärken.

IT-Wirtschaftskriminalität: KPMG-Studie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2014"

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland war in den letzten zwei Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen, bei den großen Unternehmen war sogar jedes zweite betroffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage unter 400 – repräsentativ nach Branchen, Mitarbeiterzahl und Umsatz ausgewählten – Unternehmen in Deutschland, die TNS Emnid im Auftrag von KPMG durchgeführt hat. Häufigste Delikte waren Diebstahl und Unterschlagung (63 Prozent) sowie Betrug und Untreue (54 Prozent). Der Schaden, der durch wirtschaftskriminelle Handlungen entsteht, wird auf 80 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.

Literatur: Die moderne Betriebsprüfung (Georg Harle, Uwe Olles)

Die aktualisierte Neuauflage befasst sich u.a. ausführlich mit der gesetzlichen Neuregelung zum Manipulationsschutz bei Kassensystemen und erläutert insbesondere die neueren Grundsatzentscheidungen des BFH zum Zeitreihenvergleich, zu den Einzelaufzeichnungen und den Datenschutzaspekten im Rahmen des Datenzugriffs sowie eine Abhandlung über die in den meisten Bundesländern im Rahmen von Betriebsprüfungen eingesetzte summarische Risikoprüfung.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* CeBIT (Deutsche Messe): 16.-20.03.2015 Hannover

Audicon: IDEA: aktuelle FAQs & Downloads

Sie arbeiten regelmäßig mit der Datenanalyse-Lösung IDEA? Dann finden Sie hier eine Zusammenstellung aktueller Links, die Ihnen die Arbeit mit der Software erleichtern - von hilfreichen FAQ-Beiträgen bis hin zu kostenlosen Skriptdateien.

DATEV: Rückblick IDW-Arbeitstagung

Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung aus dem Hause DATEV war von 12.11. – 14.11.2014 mit einem Info-Center auf der diesjährigen Arbeitstagung des IDW in Baden-Baden vertreten. Im Fokus der Kunden standen ganz klar Anfragen zur „Risikoorientierte Jahresabschlussprüfung und deren Umsetzung in den Arbeitspapieren von „DATEV Abschlussprüfung comfort“. Neben den Neuerungen und Veränderungen lag der Schwerpunkt der Anfragen jedoch auf der Integration des IDW-Prüfungsnavigators, der Neuausrichtung zur Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (IKS), sowie der Zwischenstand zur Weiterentwicklung aus dem Projekt „Think Small First“.

GISA: Fit für Z3

Die kürzlich veröffentlichten GoBD stellen nicht nur eine Modernisierung von GoBS und GDPdU dar, sondern auch Erfahrungen aus annähernd zwölf Jahren elektronischer Steuerprüfung. Insbesondere die gleichzeitige Veröffentlichung des Schreibens „Ergänzende Informationen zur Datenträgerüberlassung“ zeigt, welche Bedeutung der Zugriffsart Z3 aus Sicht der Finanzverwaltung zukommt. Diese gesonderte Veröffentlichung belegt, dass es vielen Unternehmen immer noch schwerfällt, den (Z3-) Anforderungen der Prüfer nachzukommen. Um taugliche Z3-Datenextrakte vorzubereiten, ist ein Projekt unumgänglich. An dessen Ende sollte eine ausführliche Extrakt-Qualitätskontrolle stehen.

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