Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home

Newsletter Ausgabe 3-2012 vom
16. März 2012

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Verkehrte Welten in der Finanzverwaltung

 

Über zwei Veröffentlichungen der Finanzverwaltung zu elektronischen Rechnungen berichten wir in diesem Newsletter: den  Entwurf eines BMF-Schreibens zu den Vereinfachungen bei der elektronischen Rechnungsstellung sowie eine Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern zum Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen.

Das BMF-Schreiben ist zwar noch nicht veröffentlicht, an der inhaltlichen Substanz, die nachfolgend referenziert wird, wird sich auf dem Weg vom Entwurf, der den Verbänden zur Abstimmung vorgelegt wurde, bis zur Veröffentlichung jedoch nichts mehr ändern.

Beide Texte stehen in einem merkwürdigen Verhältnis zueinander. Argumentiert das BMF-Schreiben überraschend modern, so folgt die Bayerische Verfügung einer antiquierten Logik.

Wird traditionell die Unveränderbarkeit von Rechnungen an PHYSISCHEN Eigenschaften festgemacht (z.B. der Repräsentation auf Papier oder einem Datenträger, der Änderungen nicht mehr zulässt) ist die moderne Sicht:  Ist eine Rechnung INHALTLICH nachweisbar integer, dann kann von ihrer physischen Repräsentation abstrahiert werden. Nach der letzteren Logik könnten die Rechnungsdaten einfach um einen Kontierungsvermerk erweitert werden. Das würde dann zwar die Rechnungsdatei physisch verändern, nicht aber die Rechnung in ihrer inhaltlichen Substanz. Genauso ist es bei Papierrechnungen ja auch. Durch das Anbringen eines Kontierungsvermerks wird die Rechnung physisch verändert. Sie entspricht also nicht mehr dem Originalzustand, in dem sie empfangen wurde. Für die physischen Manipulationen von Rechnungen (Beschreiben mit Kontierungsvermerk, Lochen etc.) gibt es klare Grenzen: die inhaltliche Substanz der Rechnung darf nicht tangiert werden. Übertragen wir die Bayerische Logik bei elektronischen Rechnungen einmal auf Papierrechnungen. Die dürften dann weder zum Abheften gelocht, noch mit einem Stift beschriftet werden. Der Kontierungsvermerk müsste auf ein separates Papier. Beides wäre so miteinander zu verbinden, dass die Verbindung nicht mehr gelöst werden kann, wobei Techniken wie Heftklammern oder Kordeln und Siegeln natürlich tabu wären, denn sie würden das Originalpapier ja physisch verändern. Man müsst sich schon etwas einfallen lassen.

Genau das befürchte ich nun bei elektronischen Rechnungen. Dass sich findige Geschäftemacher etwas einfallen lassen, wie an eine Rechnung ein Datensatz mit einem Kontierungsvermerk angehängt werden kann. Und dann die Angstkeule schwingen: Wenn Ihr Unternehmen nicht unsere Lösung einsetzt, dann Gnade Euch Gott bei der nächsten Betriebsprüfung!

Angesichts der beiden Schreiben aus der Finanzverwaltung sind paradoxen Situationen vorstellbar. Eine elektronische Rechnung, die vor einem Jahr umsatzsteuerlich nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen war (weil beispielsweise unsigniert), wohl aber ertragsteuerlich eine Betriebsausgabe darstellte, berechtigt heute zum Vorsteuerabzug, wird aber nicht mehr als Betriebsausgabe anerkannt, weil ohne vorschriftsmäßigen Kontierungsvermerk.

Das Thema Kontierungsvermerk hatte ich vor einem Jahr in einem Editorial unter der Überschrift "Vermerke - Referenzen - Mausklicks" schon einmal unter die Lupe genommen. Martin Henn von der OFD Rheinland hat sich daraufhin ebenfalls mit der "Kontierung von Belegen" beschäftigt. Die Fragestellung ist noch längst nicht abschließend geklärt. Wir werden uns im "Forum Elektronische Steuerprüfung" wohl noch öfter damit auseinandersetzen müssen.

Ihr Gerhard Schmidt

Aus dem BMF: Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 (Entwurf)

Das BMF hat im Februar 2012 den Entwurf eines Schreibens "Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung zum 1. Juli 2011 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011" den Verbänden zur Stellungnahme zugeleitet. Neben der zentralen Aussage "Ist der Nachweis erbracht, dass die Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs nach § 15 UStG gegeben sind, kommt der Frage der Durchführung des innerbetrieblichen Kontrollverfahrens in dem konkreten Einzelfall keine eigenständige Bedeutung mehr zu und kann insbesondere nicht mehr zur Versagung des Vorsteuerabzugs führen." wird klargestellt, dass eine Verletzung von Aufbewahrungspflichten keinen Einfluss auf das Recht zum Vorsteuerabzug haben. Eine ausführliche Auseinandersetzung mit dem Schreiben erfolgt nach seiner Veröffentlichung.

Aus den OFDs/LfSts: Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern führt aus: In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen. Gleichwohl darf gemäß den GoBS der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg die Möglichkeit der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen. Diesem Erfordernis kann dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Rechnung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.

Aus den OFDs/LfSts: Merkblätter der OFD Niedersachsen zur Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung aktualisiert

Fast alle Unternehmen, die Bargeld einnehmen, nutzen Registrierkassen oder PC-Kassensysteme. Der Einsatz der Technik hat eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Vorteilen, ist allerdings auch mit Pflichten verbunden. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen will mit zwei gerade aktualisierten Merkblättern (eines für Unternehmen, eines für Steuerberater) einen Überblick geben, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung von vornherein zu vermeiden.

Rechtsprechung: Willkür- und Schikaneverbot bei Erlass einer Prüfungsanordnung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. September 2011 VIII R 8/09 entschieden, dass die Anordnung einer Außenprüfung wegen Verstoßes gegen das Willkür- und Schikaneverbot rechtswidrig sein kann.

Management: Kostenloser Compliance Online-Check des TÜV Rheinland

Ein neuer Online-Check von TÜV Rheinland bietet einen Einblick in das facettenreiche Thema Compliance. Das Einhalten gesetzlicher und betrieblicher Regelungen – wie beispielsweise des Datenschutzes – betrifft jedes Unternehmen. Insbesondere mittelständischen Unternehmen liefert der Compliance-Check eine hilfreiche Basis, um sich mit Compliance vertraut zu machen. In 15 Fragen zu ausgewählten Themenfeldern können sich Compliance-Beauftragte, Manager und Interessierte einen Überblick über typische gesetzliche und betriebliche Anforderungen verschaffen. Als Ergebnis erhalten die Teilnehmer direkte Online-Antworten auf die verschiedenen Fragen.

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Digitale Datenanalyse Teil I - Einstieg in DATEV ACL comfort (DATEV): 02.04. Hamburg, 03.04. München, 24.04. Köln, 14.05. Berlin, 12.06. Hannover, 18.07. Stuttgart
* Digitale Datenanalyse Teil II – Basiswissen ACL Desktop-Edition Version 9 (DATEV): 03.04. Hamburg, 04.04. München, 25.04. Köln, 15.05. Berlin, 13.06. Hannover, 19.07. Stuttgart
* Digitale Datenanalyse Teil III - Praxisfälle für erfahrene ACL-Anwender (DATEV): 04.04. Hamburg, 05.04. München, 26.04. Köln, 16.05. Berlin, 20.07. Stuttgart
* Konsolidierung in der Praxis - Teil I (DATEV): 07.05. München, 12.06. Hannover, 17.07. Sindelfingen
* Konsolidierung in der Praxis - Teil II (DATEV): 08.05. München, 13.06. Hannover, 18.07. Sindelfingen

Audicon: Neue Tipps und Tricks – Ihre Ideen sind gefragt!

Seit rund fünf Jahren veröffentlicht die Audicon GmbH regelmäßig die Reihe "Tipps und Tricks für IDEA und AIS TaxAudit Professional". Künftig sollen die Praxistipps noch gezielter an den Anforderungen der Kunden ausgerichtet werden. Sie sind Anwender der Audicon Software-Lösungen? Dann sind auch Ihre Ideen und Anregungen gefragt!

DATEV: Workshop zur Konsolidierung des Jahresabschlusses

Mandate, bei denen zum Beispiel aufgrund veränderter Unternehmensstrukturen Gruppenabschlüsse nötig oder sogar verpflichtend sind, erfordern besonderes Augenmerk. Erweitern Sie Ihr Leistungsspektrum um solche Mandate zu gewinnen! Der Workshop bringt Sie auf den neuesten gesetzlichen Stand und macht Sie fit für die Praxis.

GISA: 7. PraxisForum GDPdU und E-Bilanz

Bereits zum siebten Mal tagt das PraxisForum GDPdU am 31. Mai und 1. Juni 2012 in Berlin. Die GISA GmbH informiert praxisnah über Neuerungen und den aktuellen Status und Interessierte können Sie sich in ungestörter Atmosphäre mit anderen Teilnehmern über Erfahrungen und Herausforderungen austauschen. Im Mittelpunkt stehen die Themen Erfahrungen zur GDPdU und E-Bilanz, elektronische Rechnungslegung, Prüfungen Kassensysteme und Stilllegung von Altsystemen.

Newsletter
 hier abonnieren
Newsletter vom 16.03.2012 des "Forum Elektronische Steuerprüfung"

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS