Anzeigen

Anbieter von Lösungen zur elektronischen Steuerprüfung
hmd Solftware
Verfahrensdoku
DATEV eG
GISA
Caseware
Home  Aus den OFDs/LfSts

Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern v. 13.02.2012 - S 0316.1.1-5/1 St42

15.03.2012

Die Verfügung des Bayerischen Landesamtes für Steuern führt aus: In der Praxis werden derzeit vermehrt elektronische Rechnungen verwandt. Bei dieser Art der Rechnungsstellung liegen Originalbelege in Papierform nicht mehr vor. Die Rechnung geht elektronisch ein und wird ebenso erfasst. Eine Kontierung auf dem Beleg kann dabei nicht erfolgen. Gleichwohl darf gemäß den GoBS der Verzicht auf einen herkömmlichen Beleg die Möglichkeit der Prüfung des betreffenden Buchungsvorgangs in formeller und sachlicher Hinsicht nicht beeinträchtigen. Diesem Erfordernis kann dadurch Rechnung getragen werden, dass an die Rechnung ein Datensatz angehängt wird, der die für die Buchung notwendigen Informationen erhält. Der Datensatz muss mit der Rechnung so verbunden werden, dass er von dieser nicht mehr getrennt werden kann.

Newsletter
 hier abonnieren
LfSt Bayern: Kontierungsvermerk auf elektronisch erstellten und versandten Eingangsrechnungen

18.03.2024

powered by webEdition CMS
powered by webEdition CMS