18.03.2024
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Serie "Steuersicher archivieren" - Scannen von PapierdokumentenPraxistipps aus dem Buch "Steuersicher archivieren" (Gabler Verlag)Von Thorsten Brand, Stefan Groß, Ivo Geis, Bernhard Lindgens, Bernhard Zöller10.03.2011 Seit vor über 25 Jahren die ersten elektronischen Archivsystem in Deutschland installiert wurden, war und ist eines der Haupteinsatzgebiete derartiger Systeme die ordnungsmäßige Aufbewahrung gescannter Papierdokumente. Der Gesetzgeber macht keine Vorgaben zur Scannerauswahl. Der Anwender darf von den am Markt verfügbaren Scannern diejenigen auswählen, die seinen fachlichen, funktionalen, technischen und natürlich betriebswirtschaftlichen Anforderungen erfüllen - solange die geforderter Ordnungsmäßigkeit sichergestellt ist. Wie lässt sich die Ordnungsmäßigkeit erfüllen? Was ist bei der Vernichtung von Originalen zu beachten? Was, wenn ein Außenprüfer auf gescannte Dokumente zugreifen will?OrdnungsmäßigkeitDie wichtigesten Aktivitäten zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit im Scan-Verfahren sind
Vernichtung von OriginalenVernichtung ist zulässig, wenn
Zugriff von PrüfernFür den Zugang des Prüfers zum elektronischen Archivsystem sollten die folgenden Aspekte sichergestellt werden:
Umgang mit Bearbeitungsvermerken
Weitere Informationen zu
im Buch "Steuersicher archivieren" Serie "Steuersicher archivieren" im Überblick
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