18.03.2024
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Gerhard Schmidt Kürzlich wurde mir folgende Geschichte berichtet: Ein selbstständiger Kaufmann, der einige Supermärkte einer großen Kette betreibt, möchte, sollte ein Finanzbeamter zur Kassennachschau bei ihm vorbeischauen, fein heraus sein. Weiß er doch von einem anderen Marktbetreiber derselben Kette, dass dieser jüngst bei einer Betriebsprüfung arge Probleme mit seinem Kassensystem bekam. Der Kaufmann überprüft daher sein Kassensystem anhand der Kriterien, die ihm sein Steuerberater für eine ordnungsgemäße Kassenführung genannt hat. Dummerweise ist es aber nicht sein Kassensystem, sondern das Kassensystem der Supermarktkette, das einzusetzen er vertraglich verpflichtet ist. Das Kassensystem erfasst korrekt alle notwendigen Daten, doch er hat nur wenige Monate Zugriff auf diese Daten. Genau das wurde dem Kollegen bei der Betriebsprüfung zum Verhängnis: Zuschätzung durch den Fiskus. Trotz mehrerer Anläufe ist es dem Kaufmann nicht gelungen, von der Supermarktkettendachorganisation, die die Nutzung der speziellen Kassen vorschreibt, eine Bestätigung darüber zu erhalten, dass für ihn als Betreiber eine GoBD-konforme Nutzung des Kassensystems möglich ist. Mit der ordnungsgemäßen Kassenführung hapert es offensichtlich nicht nur bei mancher Eisdiele und manchem Frisörsalon, selbst bei einem renommierten Namen im deutschen Einzelhandel scheint mit den Kassen noch nicht alles im Reinen zu sein. Ihr Gerhard Schmidt © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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18.03.2024