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Dokumentbegriff im Wandel

Editorial des Email-Newsletters 07-2017 vom 02.08.2017

30.07.2017

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

Was ist ein Dokument in Zeiten der Digitalisierung? Die Ansichten in der Finanzverwaltung gehen da noch ziemlich durcheinander. Kann man heute noch zwischen Original und Kopie eines Dokumentes sinnvoll unterscheiden? Bei elektronischen Dokumenten sicher nicht. Die Kopie eines PDFs als solche kennzeichnen und sicher sein, dass es keine nicht gekennzeichneten Kopien gibt, geht nicht. Diese Erkenntnis führte im BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung zum Begriff des „inhaltlich identischen Mehrstücks“ einer Rechnung. Die Unterscheidung in Original und Kopie wurde hier grundsätzlich abgeschafft, auch für Papierrechnungen. Diese Sicht ist im Bundeszentralamt für Steuern noch nicht angekommen. Das zeigt das Urteil des BFH, über das wir nachfolgend berichten.

Da hatte ein Unternehmen die auf elektronischem Weg einzureichenden Rechnungskopien nicht vom Original der Rechnung, sondern von einer Rechnungskopie, die mit dem Zusatz "Copy 1" versehen war, angefertigt. Das Bundeszentralamt für Steuern versagte deshalb den Vorsteuerabzug. Der BFH konnte dieser Logik nicht folgen. Hätte das Unternehmen die gescannte Kopie einer Kopie einer Kopie … ohne entsprechende Kennzeichnung eingereicht, das Bundeszentralamt wäre zufrieden gewesen.

Ganz allgemein haben wir es hier mit Fragen der Dokumenttransformation zu tun. Welche Dokumenttransformationen sind zulässig. Welche ersetzenden Dokumenttransformationen sind zulässig? Welche Regeln gelten dafür? Sind die Regeln konsistent und sinnvoll begründet?

Bei den Antworten auf diese Fragen hat die Finanzverwaltung noch keine klare einheitliche Linie. In dem Artikel „Rechnung & Co.: Vom physischen Objekt zur abstrakten Äquivalenzklasse“ bin ich den Fragen am Beispiel der Rechnung und in Bezug auf die GoBD etwas genauer nachgegangen.

Digitale Transformation impliziert eine Transformation des Dokumentbegriffs. Je schneller sich der moderne Dokumentbegriff aus dem BMF-Schreiben zur elektronischen Rechnung auch im übrigen Steuerrecht einheitlich etabliert, desto hilfreicher für alle Beteiligten und Betroffenen.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2017-07: Dokumentbegriff im Wandel

18.03.2024

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