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Innerbetriebliche Kontrollverfahren und interne Kontrollsysteme

Editorial des Email-Newsletters 02-2011 vom 17.02.2011

16.01.2011

Gerhard Schmidt

Gerhard Schmidt
Chefredakteur des "Forum Elektronische Steuerprüfung".

 

"Innerbetriebliche Kontrollverfahren" und "interne Kontrollsysteme" - auf den ersten Blick scheint es sich dabei um das Selbe zu handeln. Schaut man allerdings genauer hin, dann geht es um zwei ganz unterschiedliche Arten von Kontrollen. Als innerbetriebliche Kontrollverfahren bezeichnet beispielsweise die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Novelle des Umsatzsteuergesetzes Verfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können, um damit die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu gewährleisten (Näheres dazu im Artikel von Stefan Groß und Martin Lamm). Verallgemeinert handelt es sich bei diesen innerbetrieblichen Kontrollverfahren um Verfahren, die dazu dienen, eine gesetzliche Anforderung bzw. eine Compliance-Anforderung zu erfüllen. Ein internes Kontrollsystem (IKS), wie es Krysztof Paschke in seinem Buch beschreibt, setzt dagegen auf einer Ebene höher an. Es dient der Kontrolle, ob die festgeschriebenen betrieblichen Verfahren zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen in der Unternehmenspraxis auch tatsächlich so angewandt werden, wie sie sollen. Welch hohe Bedeutung ein IKS - insbesondere in Großunternehmen - heute hat, wurde dieser Tage wieder deutlich. Da wurde bei Daimler ein neues Vorstandsressort "Integrität und Recht" geschaffen und mit einer ehemaligen Verfassungsrichterin hochkarätigst besetzt. Deren Mitarbeiter dürften in dem hier vorgestellten Buch "Tax Fraud & Forensic Accounting" sicher den einen oder andern Tipp finden. Doch auch in kleineren Unternehmen sollte sowohl innerbetrieblichen Kontrollverfahren wie internen Kontrollsystemen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und der Rat von Groß/Lamm (sauber zitiert, auch wenn das hier keine Dissertation ist!) befolgt werden: "Neben der Dokumentation des Verfahrens an sich wird dringend empfohlen, entsprechende Nachweise zu führen, dass die Kontrollverfahren auch tatsächlich so gelebt werden und wurden."

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2011-02: Innerbetriebliche Kontrollverfahren und interne Kontrollsysteme

18.03.2024

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