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Newsletter Ausgabe 2-2011 vom
17. Februar 2011

Inhalt:

MAGAZIN


MESSE

Editorial: Innerbetriebliche Kontrollverfahren und interne Kontrollsysteme

 

"Innerbetriebliche Kontrollverfahren" und "interne Kontrollsysteme" - auf den ersten Blick scheint es sich dabei um das Selbe zu handeln. Schaut man allerdings genauer hin, dann geht es um zwei ganz unterschiedliche Arten von Kontrollen. Als innerbetriebliche Kontrollverfahren bezeichnet beispielsweise die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zur Novelle des Umsatzsteuergesetzes Verfahren, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können, um damit die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts der Rechnung zu gewährleisten (Näheres dazu im Artikel von Stefan Groß und Martin Lamm). Verallgemeinert handelt es sich bei diesen innerbetrieblichen Kontrollverfahren um Verfahren, die dazu dienen, eine gesetzliche Anforderung bzw. eine Compliance-Anforderung zu erfüllen. Ein internes Kontrollsystem (IKS), wie es Krysztof Paschke in seinem Buch beschreibt, setzt dagegen auf einer Ebene höher an. Es dient der Kontrolle, ob die festgeschriebenen betrieblichen Verfahren zur Erfüllung von Compliance-Anforderungen in der Unternehmenspraxis auch tatsächlich so angewandt werden, wie sie sollen. Welch hohe Bedeutung ein IKS - insbesondere in Großunternehmen - heute hat, wurde dieser Tage wieder deutlich. Da wurde bei Daimler ein neues Vorstandsressort "Integrität und Recht" geschaffen und mit einer ehemaligen Verfassungsrichterin hochkarätigst besetzt. Deren Mitarbeiter dürften in dem hier vorgestellten Buch "Tax Fraud & Forensic Accounting" sicher den einen oder andern Tipp finden. Doch auch in kleineren Unternehmen sollte sowohl innerbetrieblichen Kontrollverfahren wie internen Kontrollsystemen die nötige Aufmerksamkeit geschenkt und der Rat von Groß/Lamm (sauber zitiert, auch wenn das hier keine Dissertation ist!) befolgt werden: "Neben der Dokumentation des Verfahrens an sich wird dringend empfohlen, entsprechende Nachweise zu führen, dass die Kontrollverfahren auch tatsächlich so gelebt werden und wurden."

Ihr Gerhard Schmidt

Prüfungspraxis: Ordnungsmäßigkeit digital geführter Erlösaufzeichnungen (Willi Härtl und Susanne Schieder)

Der nicht selten manipulative Einsatz elektronischer Erlöserfassungssysteme und elektronischer Registrierkassen (ECRs) ist ein Problem der Steuerbehörden weltweit. Die praktischen Erfahrungen in der Betriebsprüfung bestätigen die Erkenntnisse, insbesondere über die häufig vorhandene Ordnungswidrigkeit und Durchlässigkeit der eingesetzten Systeme, über das Ausmaß der Verbreitung von Manipulationen und die Brisanz des Steuerrisikos Erlösverkürzung. Im ersten Teil der dreiteiligen Serie beschäftigen sich die Autoren mit Grundüberlegungen zur Ordnungsmäßigkeit und Prüfbarkeit, dem Datenzugriff und der veränderten Qualität der Prüfbarkeit im Sinne des § 145 AO, Grundlegendem zum Datenzugriff auf vorgelagerte Erlöserfassungssysteme sowie Mängeln und Manipulation digitaler Erlöserfassungssysteme.

Elektronische Rechnungen: Regierungsentwurf zur Neuregelung § 14 UStG - elektronische Rechnung

Die Bundesregierung hat am 02.02.2011 ihren Entwurf für ein "Steuervereinfachungsgesetz 2011" verabschiedet. Darin wird unter anderem die Umsetzung der Vorgaben der EU-Direktive vom 13.07.2010 zur Änderungen der bisherigen Mehrwertsteuerdirektive in deutsches Recht formuliert. Gegenüber dem Referentenentwurf des BMF wurde ergänzt: "Jeder Unternehmer legt fest, in welcher Weise die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet werden. Dies kann durch jegliche innerbetriebliche Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistung schaffen können."

Elektronische Rechnungen: Elektronische Rechnung künftig einfacher? (Stefan Groß und Martin Lamm)

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2011 einen Entwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz beschlossen, in dem auch weitgehende Änderungen zur elektronischen Rechnung aus umsatz-steuerlicher Sicht enthalten sind. In Bezug auf die künftige Anerkennung elektronischer Rechnungen bringt es die mitgelieferte Gesetzesbegründung zu § 14 Abs. 1 UStG auf den Punkt: „Selbst die Übermittlung als schlichte E-Mail ohne Signatur würde ausreichen“. Das Ergebnis: Rund 4 Milliarden Euro Entlastung für die Unternehmen, so der Nationale Normenkontrollrat. Doch wird es wirklich so einfach? Lautet die richtige Formel im Hinblick auf elektronisch übermittelte Rechnungen damit künftig: E-Mail-Rechnung = Vorsteuerabzug?

Elektronische Rechnungen: ibi research: Umfrage "Rechnungsbearbeitung im Mittelstand: Wie läuft es in der Praxis wirklich?"

Wie die Rechnungsabwicklung in den einzelnen Unternehmen abläuft, kann sehr unterschiedlich sein. Während einige Unternehmen ausschließlich auf Papier setzen, nutzen andere elektronische Prozesse. Jedoch gibt es beim Umgang mit Rechnungen in elektronischer Form einige rechtliche Anforderungen zu beachten. Mit einer aktuellen Befragung soll ermittelt werden, wie die Bearbeitung von Ein- und Ausgangsrechnungen derzeit in Unternehmen abläuft. Jeder Teilnehmer erhält als Dankeschön den Wegweiser "Was beim Umgang mit elektronischen Rechnungen zu beachten ist!".

Rechtsprechung: Mehrfachfestsetzung von Verzögerungsgeld zweifelhaft

In einem Streitfall während einer Betriebsprüfung setzte das Finanzamt gegen einen Unternehmer wegen Nichtvorlage der Buchführungsunterlagen ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro fest. Nachdem die Unterlagen dem Prüfer danach immer noch nicht vorgelegt wurden, forderte dieser die Unterlagen erneut an und setzte wegen der Nichtvorlage erneut ein Verzögerungsgeld fest, diesmal von 3.000 Euro. Das Unternehmen legte dagegen Einspruch ein und beantragte die Aussetzung der Vollziehung. Das Finanzamt lehnte dies ab. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt gewährte dagegen in seinem Beschluss die Aussetzung und sah in der Mehrfachfestsetzung des Verzögerungsgelds für ein und denselben Sachverhalt ernstliche Zweifel.

Rechtsprechung: Verzögerung in der Betriebsprüfung führt nicht zu Erlass von Steuernachzahlungszinsen

Bei der Verzögerung einer Betriebsprüfung darf ein Unternehmen keinen Erlass der Zinsen verlangen. Selbst dann nicht, wenn die Ursache für die Verzögerung bei der Finanzverwaltung liegt. So entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg. Im dem Streitfall wurde ein Unternehmen vom Finanzamt über 5 Jahre hinweg geprüft. Die Prüfung dauerte unter anderem deshalb so lange, weil einer der Prüfer während der Prüfung erkrankte. Das Unternehmen beantrage deshalb einen Erlass der Zinsen, die auf die Nachzahlungen anfielen. Die Finanzbehörden lehnten ab und wurden vom Finanzgericht bestätigt.

Literatur: Internes Kontrollsystem (Krzysztof Paschke)

Der Praxisleitfaden wendet sich an alle Mitarbeiter im IKS-Projekt: An die Projektleitung, an die Projektmitarbeiter aus den Fachabteilungen bis hin zu den externen Beratern, die mit der Aufgabe der Implementierung und Dokumentation eines internen Kontrollsystems im Unternehmen beauftragt worden sind. Zentrale Themen sind Organisation, Risiken, Kontrollen, Prüfung und Kommunikation eines IKS.

Literatur: Tax Fraud & Forensic Accounting

Das Thema ist von höchster Brisanz in Unternehmen, da ein fehlendes oder unzureichendes Anti-Fraud-Management längst kein Kavaliersdelikt mehr ist. Das Buch aus dem Gabler Verlag beschreibt den nationalen und internationalen rechtlichen Rahmen und die Besonderheiten für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beim Aufbau und dem Umgang mit einem Präventionssystem. Die Autoren zeigen dem Berater und Unternehmer den richtigen Umgang mit Bilanzmanipulation, Korruption und Untreue.

Literatur: BARC-Studien zum Vorzugspreis

Die Business Application Research Center - BARC GmbH gewährt den Besuchern und Lesern des "Forum Elektronische Steuerprüfung" ab sofort einen Rabatt von 10% auf alle ihre Studien. Das BARC-Institut führt seit Jahren Tests und Marktanalysen von Unternehmenssoftware durch. BARC-Publikationen beinhalten umfassendes Detailwissen über den Leistungsumfang der meisten marktrelevanten Software-Anbieter und geben Einblick in neueste Marktentwicklungen. Aktuell verfügbar sind Studien zu Business Intelligence, Planungswerkzeuge, Finanzkonsolidierung, Data Warehousing und Datenintegration, E-Mail-Management, Enterprise Content Management, Output Management, Prozessmodellierungswerkzeuge, Rechnungs- und Posteingangsbearbeitung (Input-Management), ERP mit fortschrittlicher Produktionsplanung, Project Management Software Systems (english), Risikomanagement-Informationssysteme.

Diskussion: Aktuelles aus der XING-Gruppe "Elektronische Steuerprüfung"

Veranstaltungen: Termine der nächsten Monate

* Grundlagen der Analysesoftware ACL Version 9 – Teil I (DATEV): 10.02. München, 14.02. Stuttgart, 22.02. Frankfurt, 24.02. Hamburg, 25.02. Köln, 06.05. Berlin, 09.05. Stuttgart, 10.05. München, 12.05. Hamburg, 16.05. Frankfurt, 24.05. Nürnberg, 26.05. Köln
* eEvolution Konferenz 20 (nGroup): 24.-25.02. Hildesheim
* CeBIT (Deutsche Messe): 01.-05.03. Hannover
* Praxisfälle ACL – Teil II (DATEV): 10.03. Berlin, 18.03. München, 22.03. Frankfurt, 23.03. Nürnberg, 24.03. Köln, 29.03. Stuttgart, 30.03. Hamburg, 07.06. Berlin, 09.06. Hamburg, 16.06. München, 20.06. Nürnberg, 21.06. Frankfurt, 22.06. Köln, 30.06. Stuttgart
* Verrechnungspreise in der Betriebsprüfung (ZEW): 16.03. Mannheim
* Einstieg in die digitale Datenanalyse (DATEV): 01.04. Berlin, 04.04. München, 08.04. Frankfurt, 13.04. Nürnberg, 14.04. Stuttgart, 15.04. Köln, 19.04. Hamburg

DATEV: Interessanter Mix aus Beratungsgesprächen, Fachvorträgen und Praxisworkshops auf der CeBIT

Die Neuerungen in den DATEV-Programmen sowie die rechtlichen Änderungen stehen in Hannover im Vordergrund: Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung nach IDW PH 9.330.3; IDW S7/BStBK 04/2010 - Die neuen Grundsätze zur Jahresabschlusserstellung; Neue Wege der Prüfungsdokumentation mit Abschlussprüfung comfort und Umsetzung BilMoG in den Arbeitspapieren; Betreuung internationaler Mandate; Kanzleimanagement optimieren: Digitale Dokumentbearbeitung und -archivierung; Sicherheit mit der Cloud. Neugierig geworden? Besuchen Sie uns am DATEV-Messestand in Halle 2, Stand A40, an den Arbeitsplätzen 51-53. Neben den Live-Präsentationen laden wir Sie auch herzlich zu unseren Vorträgen und Praxisworkshops ein.

Audicon: Ohne Datenanalyse geht es nicht – der IDW PH 9.330.3 ist da!

Im Rahmen von Jahresabschlussprüfungen sind IT-gestützte Datenanalysen unumgänglich. Sie erhöhen die Wirtschaftlichkeit von Prüfungen, da sie Prüfungshandlungen automatisieren und den manuellen Prüfungsumfang erheblich senken - darauf weist auch der "IDW Prüfungshinweis: Einsatz von Datenanalysen im Rahmen der Abschlussprüfung (IDW PH 9.330.3)" hin, der Anfang Januar 2011 veröffentlicht wurde. Die Audicon Software-Lösung AuditRisk ist die Reaktion auf die Anforderungen des PH 9.330.3.

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