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Vorbildliche Trojaner-Versender

Editorial des Email-Newsletters 2-2007 vom 14.02.2007

Gerhard Schmidt

Vielleicht haben Sie sie dieser Tage auch in Ihrem Email-Postfach gehabt: eine angebliche Rechnung der GEZ – in deren Anlage sich allerdings ein Trojaner versteckte. Beim Wegklicken der Email in den Papierkorb – vom Virenscanner längst entschärft – blieb mein Auge magisch an den Worten „Vorsteuerabzug“ und „elektronische Signatur“ hängen. Denn, wie Sie wissen, ist der korrekte steuerliche Umgang mit elektronischen Rechnungen ein besonderes Anliegen dieses Forums (Stichwort: schwarze Liste mit problematischen Versendern von elektronischen Rechnungen). Interessiert las ich: „Sind Sie Unternehmer und benötigen unsere Rechnung zur Geltendmachung von Vorsteuerabzug? Bitte beachten Sie dann, dass Sie seit 29.12.2004 die Möglichkeit haben, Ihre Rechnung per E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu erhalten. Sie können diese im Bereich ‚persönliche Einstellungen’ aktivieren. Sollten Sie dem Finanzamt bisher eine von Ihnen zusätzlich beauftragte Rechnung in Papierform zum Vorsteuerabzug vorgelegt haben, bitten wir außerdem zu beachten, dass wir Ihnen diese nur noch in Form eines ‚Rechungsdoppels’ bieten können, da nur so vermieden werden kann, dass die GEZ mehrere Rechnungsoriginale ausstellt. Antworten auf Ihre weiteren Fragen zur digitalen Signatur finden Sie auch in unseren FAQs unter dem Stichwort ‚Digitale Signatur’.“ Donnerwetter, da hat sich ein Versender elektronischer Rechnungen ja einmal richtig Gedanken gemacht und informiert den Empfänger in geradezu vorbildlicher Weise. So viel steuerlicher Sachverstand und Problembewusstsein – und das von Cyber-Kriminellen! Eine Kleinigkeit hatten diese im Eifer allerdings übersehen: bei GEZ-Gebühren wird gar keine USt fällig.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2007-02: Vorbildliche Trojaner-Versender

18.03.2024

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