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Balance zwischen Form und Inhalt

Editorial des Email-Newsletters 12-2005 vom 09.12.2005

Gerhard Schmidt

Der Unternehmer versteht die Welt nicht mehr. Da hat er seine Bücher immer penibel geführt, private Belege nie für die Firma gebucht, Interpretationsspielräume in der steuerrechtlichen Grauzone nicht zu den eigenen Gunsten ausgenutzt, aus per Email erhaltenen PDF-Rechnungen keine Vorsteuer gezogen, war also geradezu vorbildlich steuerehrlich und dann ... . Dann kommt der Betriebsprüfer und bemängelt in weiten Teilen die Ordnungsmäßigkeit seiner Buchführung. Schon gleich zu Beginn der Prüfung zeigte sich der Prüfer genervt. Den (verschlüsselten) Datenträger, den er bekam, konnte er auf seinem Notebook nicht entschlüsseln. Dabei enthielt er doch exakt alle Daten, die er angefordert hatte! Wir haben es hier mit einer Situation zu tun, bei der es inhaltlich nichts zu beanstanden gibt, formal jedoch einiges nicht korrekt ist. Und das kann eine Belastung des Prüfungsklimas zur Folge haben. Das gilt für beide Seiten, Prüfer und Geprüfte. Praktisch jede Buchführung ist formal nicht ordnungsgemäß. Welches Unternehmen kann schon behaupten, dass es die Anforderungen der GoBS erfüllt? Wie viele Unternehmen führen eine GoBS-konforme Verfahrensdokumentation? Viele können es nicht sein, wenn man auf die Verkaufszahlen der seit rund einem Jahr angebotenen Software zur Verfahrensdokumentation schaut. Auf der anderen Seite kann die Finanzverwaltung mit der Entschlüsselung verschlüsselter Datenträger ein formales Problem haben, sofern die Sicherheitsrichtlinien für die Prüfernotebooks die Datenübernahme von bestimmten GDPdU-konformen Datenträgern nicht zulassen. Formale Mängel können einen Hinweis auf inhaltliche Mängel geben - etwa die nicht zeitnahe Festschreibung der Buchführung - sie müssen es jedoch nicht. Damit unser verstörter Unternehmer keine Zweifel an seiner vorbildlichen Steuerehrlichkeit bekommt, gilt es für den Prüfer, in jedem Einzelfall eine ausgewogene Balance zu finden in der Würdigung der formalen und inhaltlichen Aspekten. Diese Balance zwischen Form und Inhalt sollten wir auch in der Advents- und Weihnachtszeit finden. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen schöne Feiertage: festlich und besinnlich!

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2005-12: Balance zwischen formaler und inhaltlicher Prüfung

18.03.2024

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