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Wozu (un)mittelbarer Datenzugriff?

Editorial des Email-Newsletters 02-2005 vom 18.02.2005

Gerhard Schmidt

Sie haben ein mustergültiges GDPdU-Projekt durchgeführt. Sie haben die steuerlich relevanten Daten präzise qualifiziert, aus allen betroffenen Systemen zusammengetragen, und auf Datenträger geschrieben, die Sie jederzeit dem Außenprüfer aushändigen können. Nun fragen Sie sich: Wozu muss ich eigentlich dem Prüfer zusätzlich auch noch den (un)mittelbaren Datenzugriff ermöglichen? Er wird dabei kein einziges Datum mehr zu sehen bekommen und die Auswertungsmöglichkeiten meines Systems haben längst nicht die Mächtigkeit seiner Prüfsoftware IDEA. Die einzige Antwort, die mir dazu einfällt ist: die Finanzverwaltung hat nicht die IT-Ausstattung, um große Datenmengen zu prüfen, also soll ihr das geprüfte Unternehmen die entsprechende IT-Infrastruktur vorhalten. Dem Prüfer seine Arbeitsmittel stellen? Bisher hat er doch auch Notizblock, Bleistift und Taschenrechner selbst mitgebracht! Und wie steht es um das pflichtgemäße Ermessen des Prüfers bei der Wahl der Zugriffsart? Ist das etwa abhängig von den Leistungsdaten seines Notebooks? Langsamer Prozessor und kleine Festplatte - (un)mittelbarer Datenzugriff, fixer Rechner und große Platte - Datenträgerüberlassung? Wenden wir den Blick von den prinzipiellen Überlegungen in die Niederungen der aktuellen Prüfpraxis, ergibt sich ein anderes Bild. Da erhält der Prüfer einen Datenträger und stellt fest, dass dieser weitgehend Datenmüll enthält. Das Unternehmen hat schlicht vergessen zu validieren, ob der Datenträger auch genau die Daten enthält, die da drauf sein sollten. Gut, wenn der Prüfer in diesem Fall auf den (un)mittelbaren Datenzugriff ausweichen kann. Dann erweist sich diese Zugriffsart für das Unternehmen als Rettung. Doch auf dieses Entgegenkommen der Finanzverwaltung sollte eigentlich kein Unternehmen angewiesen sein.

Ihr Gerhard Schmidt

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Editorial 2005-02: Wozu (un)mittelbarer Datenzugriff?

18.03.2024

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