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Stellungnahme zu "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender"

Bezug: Prüferkritik "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender" vom Mai 2007

Von Roger Odenthal


Roger Odenthal

Unternehmensberater Roger Odenthal (www.roger-odenthal.de) beschäftigt sich mit EDV-Revision, SAP-Prüfung, Deliktrevision sowie dem DV-Einsatz im Revisionsbereich.

Jedem der einen halbwegs einfach strukturierten Sachzusammenhang versteht, ist bekannt, das SAP seine Belege aus nachvollziehbaren datentechnischen Gründen getrennt in einem Belegkopf und zugehörigen Belegsegmenten / -positionen speichert. Natürlich verfügt SAP damit über einen ordnungsgemäßen Belegsatz; nur nicht in einer Buchungszeile! Konto im Belegkopf - Gegenkonten in den Belegpositionen. Es sind somit beide Informationen erforderlich, um einen kompletten Beleg abzubilden. Da sich die Finanzverwaltung mit ihrer GDPdU-Schnittstelle und sonstigen Verlautbarungen auf die Ebene der "Rohdaten" konzentriert, sollte sie sich gelegentlich auch einmal mit komplexeren Systemen beschäftigen.

Allerdings: auf Anwenderebene (Druckdatei) oder über eine vorhandene SAP-Schnittstelle zu Prüfsoftware lassen sich - nicht nur für die Finanzverwaltung - in SAP selbstverständlich verschiedene Belegjournale erzeugen, die dann auch der einfachen Sicht der Betriebsprüfung (Konto-Gegenkonto-Betrag) folgen. Aber Druckdateien (mit dem darin abgebildeten business sense) haben die Experten der Finanzverwaltung ja in ihrem Fragen- und Antworten-Katalog ausdrücklich von der Datenübergabe ausgeschlossen.

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Roger Odenthal: Stellungnahme zu "Formeller Buchführungsmangel bei SAP-Anwender"

18.03.2024

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