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Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE

21.10.2010

Aufgrund der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Aufhebung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des Umsatzsteuergesetzes (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 - UStR 2008) vom 6. Oktober 2010 werden die UStR 2008 mit Wirkung vom 1. November 2010 aufgehoben. An ihre Stelle tritt der - zeitlich nicht befristete - Umsatzsteuer-Anwendungserlass. Änderungen gegenüber den Regelungen der UStR 2008 im Zusammenhang mit Rechnungen sind unter anderem: Kontoauszüge können Rechnungen sein. Die Verpflichtung zur Rechnungerteilung entfällt, wenn bestimmte Leistungen steuerfrei sind und den Leistungsempfänger grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigen. Eine lückenlose Abfolge der ausgestellten Rechnungsnummern ist nicht zwingend. Bei elektronisch übermittelten Rechnungen hat der Unternehmer neben der Rechnung auch die Nachweise über die Echtheit und die Unversehrtheit der Daten aufzubewahren. Die Speicherung der elektronischen Rechnung hat auf einem Datenträger zu erfolgen, der Änderungen nicht mehr zulässt.

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18.03.2024

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