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Um­satz­steu­er-Son­der­prü­fung führ­te 2019 zu Meh­r­er­geb­nis­sen in Hö­he von rund 1,55 Mrd. Eu­ro

20.05.2020

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2019 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,55 Mrd. Euro geführt.

Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

Umsatzsteuer-Sonderprüfungen werden unabhängig vom Turnus der allgemeinen Betriebsprüfung und ohne Unterscheidung der Größe der Betriebe vorgenommen. Im Jahr 2019 wurden 77.857 Umsatzsteuer-Sonderprüfungen durchgeführt. Im Jahresdurchschnitt waren 1.770 Umsatzsteuer-Sonderprüfer eingesetzt.

Jeder Prüfer führte im Durchschnitt 44 Sonderprüfungen durch. Dies bedeutet für jeden eingesetzten Prüfer ein durchschnittliches Mehrergebnis von rd. 0,88 Mio. Euro.

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Ergebnisse der Umsatzsteuer-Sonderprüfung 2019

28.03.2024

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