28.03.2024
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Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)BMF-Schreiben vom 04.05.2020 - IV A 4 - S 0316/19/10003 :004 -04.05.2020 Mit dem BMF-Schreiben wird der der Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) zu folgenden Bestimmungen der AO geändert: §§ 30, 31, 88, 138a, 146 (Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen), 146a (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung), 147 (Ordnungsvorschriften für die Aufbewahrung von Unterlagen), 364a, und 365.Die Änderungen betreffen insbesondere eine Anpassung des AEAO an die Neufassung der GoBD vom 28.11.2019. © Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
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