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Information für Unternehmen des Taxi-und Mietwagengewerbes26.03.2020 Das Landesamt für Steuern Niedersachsen (LStN) hat ein Merkblatt zu den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten von Taxi- und Mietwagenunternehmern veröffentlicht. In der fünfseitigen „Information für Unternehmen des Taxi- und Mietwagengewerbes" geht es um die Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung.Inhalt1. Anforderungen aus der Abgabenanordnung 2. Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung 3. Nachweis der Vollständigkeit bei der Führung der Grundaufzeichnungen 4. Aufzeichnung der Arbeitszeit (für Zwecke der Lohnsteuer und des Mindestlohngesetzes) 5. Quittierung Trinkgeld 6. Umsatzsteuerliche Aufbewahrungspflicht für Rechnungsdoppel 7. Gesondertes Fahrtenbuch zur Ermittlung eines privaten Nutzungsanteils 8. Beförderungsauftrag bei Mietwagenunternehmern/-innen 9. Beweisvorsorge mittels Fiskalsystem 10. Weitere relevante Unterlagen (diese können als Parallelunterlagen den dargestellten 11. Folgen von Mängeln Download des Merkblatts© Copyright Compario 2024, Autorenrechte bei den Autoren |
AktuellEditorialVon der Datenträgerüberlassung zur Datenüberlassung Aus dem BMFLeitfädenGoBD-Leitfaden für die Unternehmenspraxis Version 4.2 Aus dem BMFAus dem BMFAEAO zu § 158 zur Beweiskraft der Buchführung neu gefasst Aus der FinanzverwaltungHamburger Steuerfahndung erzielte 2023 Mehrergebnis von fast 100 Mio. Euro RechtsprechungBFH zu den Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch RechtsprechungOrdnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs Aus dem BMFDiskussionsentwurf Buchführungsdatenschnittstellenverordnung Verfahrens- dokumentation-CommunityWas haben ein Mietwagen und eine Besteckschublade mit der Verfahrensdokumentation zu tun? Partner-PortalVeranstalter |
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