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KPMG-Studie: Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018

KPMG-Studie "Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018"

Angriffe von außen und Datendelikate nehmen zu. Jede zweite Tat kommt nur durch Zufall ans Licht.

05.08.2018

Jedes dritte Unternehmen in Deutschland (32 Prozent) war in den letzten beiden Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität, wobei die Betroffenheit mit der Größe des Unternehmens zunimmt. Die Angst vor wirtschaftskriminellen Vorfällen ist sogar noch um ein Vielfaches höher: Vier von fünf Unternehmen (81 Prozent) sehen generell ein hohes bis sehr hohes Risiko mit Blick auf wirtschaftskriminelle Vorfälle in Deutschland. Die häufigsten Deliktarten sind Betrug und Untreue (58 Prozent), eindeutlicher Anstieg um 13 Prozentpunkte gegenüber der letzten Befragung 2016; auch hier sind große Unternehmen besonders stark betroffen (73Prozent). Diebstahl und Unterschlagung trifft im Schnitt 40 Prozent der Unternehmen. Aber auch Datendelikte sind weiter auf dem Vormarsch: Inzwischen erwischt es schon jedes dritte befragte Unternehmen (31Prozent), vor zwei Jahren war es noch jedes vierte (24 Prozent). Das sind Ergebnisse der Studie „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2018", für die im Auftrag von KPMG 702 repräsentativ nach Branche, Mitarbeiterzahl und Umsatz ausgewählte Unternehmen zu ihren Erfahrungen im Bereich Wirtschaftskriminalität befragt wurden.

Jede zweite Tat nur zufällig entdeckt

Über die Hälfte der Taten (51 Prozent) ist nur durch Zufall ans Licht gekommen (2016: 39 Prozent). Vor allem bei kleinen Unternehmen hat diezufällige Entdeckung drastisch zugenommen.

Alexander Geschonneck, Leiter Compliance & Forensic bei KPMG, erklärt: „Dass Unternehmen schlichtweg auf Entdeckerglück angewiesen sind, ist alarmierend. Dadurch werden wirtschaftskriminelle Vorfälle viel zu spätentdeckt und die Schäden fallen noch gravierender aus.

Gleichwohl wird die Mehrzahl der wirtschaftskriminellen Handlungen mit 61 Prozent nach wie vor aufgrund offener Hinweise durch Unternehmensinterne aufgedeckt.

Barbara Scheben, Partner bei KPMG im Bereich Forensic & Compliance,erklärt: „Das unterstreicht, wie wichtig die Sensibilisierung und Schulungder Mitarbeiter ist. Wer mit wachem Auge und geschärftem Risikobewusstsein auf eine potenzielle wirtschaftskriminelle Handlung im Unternehmen stößt, kann mithelfen, diese im Keim zu ersticken."

Hinweisgebersysteme: eine starke Waffe gegen Wirtschaftskriminalität

Zwei von drei Befragten (66 Prozent) verfügen inzwischen über ein Hinweisgebersystem zur Meldung von Verdachtsfällen; bei den Finanzdienstleistern sind es sogar 95 Prozent. Es umfasst etwa Briefkästenoder Postfächer (57 Prozent) oder eine eigene E-Mail-Adresse (54 Prozent) zur Meldung von Verdachtsfällen. Vor allem kleinere Unternehmen haben aber offenbar große Probleme bei der Umsetzung: So beklagt jedes zweite von ihnen (49 Prozent) eine unzureichende Meldekultur.

Barbara Scheben: „Jeweils rund ein Fünftel der Befragten gibt an, dass Hinweisgebersysteme eine entscheidende Rolle bei der Aufklärung wirtschaftskrimineller Handlungen gespielt haben bzw. dass solche Vorfälle erst aufgrund solcher Hinweise entdeckt wurden. Das macht deutlich, dass solche Systeme eine starke Waffe gegen Wirtschaftskriminalität sein können."

Angriffe von außen nehmen zu

War in der letzten Befragung vor zwei Jahren das Verhältnis zwischen internen und externen Tätern in etwa ausgeglichen, kommen heute fast 61 Prozent von außen. Bei Datendelikten ist der Anteil externer Täter gerade zu explosionsartig von 30 Prozent auf 76 Prozent gestiegen.

Alexander Geschonneck: „Die Unternehmen sind vermehrt in der Lage, externe Angriffe zu entdecken und als solche zu klassifizieren."

Geldwäschedelikte werden in fast allen Fällen von externen Tätern verübt (98 Prozent). Hinter dem Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen stecken mit 79 Prozent interne Täter, bei Diebstahl und Unterschlagung liegt der Anteil der internen Täter bei 75 Prozent.

Misstrauen wächst – Gefahr für die weitere Geschäftsentwicklung

Das Thema Wirtschaftskriminalität wird zunehmend bei der Bewertungvon Geschäftsbeziehungen berücksichtigt. So hat das Misstrauen gegenüber Unternehmen, von denen wirtschaftskriminelle Handlungenausgingen, aber mals zugenommen. Inzwischen schließt fast die Hälftealler Befragten (47 Prozent) eine Geschäftsbeziehung mit solchen Unternehmen grundsätzlich aus (2016: 35 Prozent). 44 Prozent greifen zwar nicht zu derart drastischen Maßnahmen, stellen aber gleichwohl Bedingungen für eine Fortsetzung der Geschäftsbeziehung. Dazu zählen insbesondere eine unabhängige Sachverhaltsaufklärung (88 Prozent), die Entlassung des Täters oder der Täter (78 Prozent) und die Einführungeines wirksamen Compliance Management Systems (76 Prozent).

Barbara Scheben: „Wirtschaftskriminalität kann zu einer Gefahr für die weitere Geschäftsentwicklung werden. Die Ergebnisse der Studie sollten für jedes Unternehmen Motivation genug sein, mehr für Prävention zu tun."

Positiver Trend bei Prävention

Noch ist die Investitionsbereitschaft von Unternehmen mit Blick auf die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität gering. Gleichwohl fällt ein positiver Trend ins Auge: Die vorangegangenen Studien ergaben einen eher reaktiven Ansatz beim Umgang mit Wirtschaftskriminalität.

Alexander Geschonneck: „Es wurde erst gelöscht, wenn es schon brannte, anstatt die Entstehung potenzieller Brandherde zu minimieren."

Inzwischen wappnen sich die Unternehmen lieber frühzeitig gegen wirtschaftskriminelle Sachverhalte, anstatt erst nach einem Vorfall zu reagieren. Die diesjährige Studie zeigt erstmals, dass die Investitionen in die Prävention deutlich höher ausfielen als die jenigen in Aufdeckung, Aufklärung und Reaktion.

Alexander Geschonneck: „Wer rechtzeitig in Präventionsmaßnahmen investiert, kann nicht nur die Häufigkeit wirtschaftskrimineller Vorfälle reduzieren. Sollte es trotzdem zum Ernstfall kommen, können die Schäden minimiert werden. Implementierungs­ und Betriebskosten präventiver Maßnahmen werden durch die vermiedenen oder geminderten Kosten inder Regel mehr als nur gedeckt."

(Presseinformation von KPMG vom 05.07.2018)

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